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Datum: 25.07.2023

Öffentliche Bekanntmachung: Erste Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim


Gemäß Bescheid vom 24.07.2023 werden die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen nach § 120 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 2 KV M-V des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen wie folgt geändert:

Die unter Punkt I.2. getroffenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen vom 28. März 2023 zu den in § 3 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt geändert:

Gemäß §§ 120 Absatz 1, 54 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 43.524.200,00 EUR teilweise in Höhe von 42.724.200,00 EUR mit folgender Nebenbestimmung genehmigt:

Die bei der Investitionsmaßnahme „38202014 - Neubau FTZ“ veranschlagte Verpflichtungsermächtigung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn der Landkreis Ludwigslust-Parchim gemäß § 9 Absatz 1 GemHVO-Doppik die Wirtschaftlichkeit des Neubaus der Feuerwehrtechnischen Zentrale an einem zentralen Ort im Vergleich zur Ertüchtigung der zwei vorhandenen Standorte nachgewiesen hat und das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung dem Landkreis mitgeteilt hat, dass gegen den Nachweis der Wirtschaftlichkeit keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die übrigen zur Haushaltssatzung 2023 mit Schreiben vom 28. März 2023 getroffenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen fortgelten.