Datum: 01.12.2023 Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die UmweltverträglichkeitsprüfungMaßnahme: Optimierung des Wasserhaushaltes des Tessiner Moores 2023-12-01 Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die UmweltverträglichkeitsprüfungPDF-Datei: | 277 kB