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Datum: 21.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2022 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemäß Paragraf 60 Absatz 6 Satz 2 in Verbinung mit Paragraf 120 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern werden die Beschlüsse des Kreistages Ludwigslust-Parchim vom 12.12.2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und über die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2022 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim öffentlich bekannt gemacht:

  1. Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie den hierzu gefertigten Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim wird mit einem Bilanzvolumen 735.463.238,02 Euro und einem ausgewiesenen Eigenkapital von 131.247.501,41 Euro festgestellt.
  3. Der Kreistag entlastet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Landrat für das Haushaltsjahr 2022.

Anlagen:

2023-12-21 Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2023-12-21 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2023-12-21 Entlastung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2022

2023-12-21 abschließender Prüfungsvermerk Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim