Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2022 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemäß Paragraf 60 Absatz 6 Satz 2 in Verbinung mit Paragraf 120 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern werden die Beschlüsse des Kreistages Ludwigslust-Parchim vom 12.12.2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und über die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2022 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim öffentlich bekannt gemacht:
- Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie den hierzu gefertigten Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim wird mit einem Bilanzvolumen 735.463.238,02 Euro und einem ausgewiesenen Eigenkapital von 131.247.501,41 Euro festgestellt.
- Der Kreistag entlastet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Landrat für das Haushaltsjahr 2022.
Anlagen:
2023-12-21 Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2023-12-21 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2023-12-21 Entlastung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2022
2023-12-21 abschließender Prüfungsvermerk Jahresabschluss 2022 des Landkreises Ludwigslust-Parchim