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Datum: 18.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 92 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 5  der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.