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Datum: 28.02.2020

Öffentliche Bekanntmachung des Bescheides des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 28.02.2020

Am 28.02.2020 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen: 

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2019 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben des Herrn Günter Wilhelm Dahl, Eigentümer des Grundstücks in Rastow, Flur 5, Flurstücke 279 und 280, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Rastow, Blatt 132, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 146,97 Euro zuerkannt.
     
  2. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 zuerkannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
     
  3. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

 

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.

 

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

 

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

 

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Herrn Günter Wilhelm Dahl.

 

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

  

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter