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Datum: 12.03.2020

Öffentliche Bekanntmachung des Bescheides des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 10.03.2020

Am 10.03.2020 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen: 

    1. Für Herrn Otto Wegener, unbekannten Aufenthaltes , Eigentümer des Grundstücks in Walsmühlen, Flur 2, Flurstück 139/1, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Schwerin von Walsmühlen, Blatt 50014, wird die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Lindenstr. 30, 19288 Ludwigslustzur gesetzlichen Vertreterin bestellt.  

    2.  Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß. 
      Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

    3. Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

 

 

 Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

 

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

  

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Otto Wegener, unbekannten Aufenthaltes.

 

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter