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Datum: 20.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstücke in Parchim, Flur 6, Flurstücke 76 und 77; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

Am 14.03.2024 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1.  Für die unbekannten Erben des Erbpächters Johann Bauer, verstorben,     
     Eigentümer der Grundstücke in Parchim, Flur 6, Flurstücke 76 und 77, verzeichnet   
     im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Parchim, Blatt 20855, wird

      die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Garnisosstr. 7,     
      19288 Ludwigslust

       zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.

  1. Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.

      Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

3.   Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Erbpächters Johann Bauer.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter