Vorlesen
Inhalt

Datum: 05.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstücke in Kladrum und Badegow; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

[

Am 02.04.2024 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1. Für Herrn Hermann Cords, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer der Grundstücke in Kladrum, Flur 1, Flurstücke 15/2, 15/3, 15/4 und 214, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Zölkow, Blatt 5072 sowie Badegow, Flur 2, Flurstück 85, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Badegow, Blatt 10505 wird

      die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Garnisosstr. 7,    
      19288 Ludwigslust

       zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.

2.    Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs.  
       3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786,
       1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.

       Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

 3.   Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

 Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Hermann Cords, unbekannten Aufenthaltes.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter