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Datum: 27.09.2021

Öffentliche Bekanntmachung Grundstücke in Jessenitz, Flur 4 und 5, Flurstücke 59/1 u.a.; Hier: Bestellung einer gesetzlichen Vertreterin

Am 23.09.2021 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1. Für die unbekannten Rechtsnachfolger der landwirtschaftlichen Betriebsgenossenschaft eGmbH, Eigentümer der Grundstücke in Jessenitz, Flur 4, Flurstück 59/1 und Flur 5, Flurstücke 62/1 und 62/2, alle verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Jessenitz, Blatt 46, wird

      die Volksbank Lüneburger Heide eG, Rathausstr. 52, 21423 Winsen

      zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.

2.   Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3          und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821        und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.

      Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

3.   Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Rechtsnachfolger der landwirtschaftlichen Betriebsgenossenschaft eGmbH.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter