Öffentliche Bekanntmachung des Rechtsetzungsverfahrens zum Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet »Wockersee und Wockertal« im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt nach Abwägung eingehender Anregungen oder Bedenken, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wockersee und Wockertal“ im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ in Kraft treten zu lassen.
Nach § 15 Absatz 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V ist der Entwurf der Rechtsverordnung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die untenstehenden Unterlagen sind in der Zeit vom 02.07.2020 bis 03.08.2020 einzusehen. Die Einsicht in Papierform ist in diesem Zeitraum mit vorheriger Anmeldung in der Kreisverwaltung Ludwiglust in Haus C Raum 319 möglich.
Während der genannten Auslegungszeit und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit können beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Naturschutzbehörde von jedermann Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.
Anlagen:
Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Übersichtskarte Wockersee und Wockertal
Übersichtskarte Wockersee und Wockertal - Anlage 2 Teil 1
Übersichtskarte Wockersee und Wockertal - Anlage 2 Teil 2
Übersichtskarte Wockersee und Wockertal - Anlage 2 Teil 3
Übersichtskarte Wockersee und Wockertal - Anlage 2 Teil 4
Abgrenzungskarte 1 Stadt Parchim - Anlage 3 Teil 1