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Afrikanische Schweinepest

Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereits seit Jahren bei Wildschweinen in mehreren europäischen Nachbarländern grassiert, ist sie im September 2020 erstmals in Brandenburg und Sachsen und am 24.11.2021 im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Ein in Marnitz tot aufgefundenes Wildschein wurde am 24. November im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei mit positivem Ergebnis auf das Virus der ASP untersucht. Dieser Befund wurde durch das Nationale Referenzlabor auf dem Riems bestätigt.

Die ausschließlich für Schweine gefährliche Seuche kann nur durch strikte hygienische Maßnahmen bekämpft werden, da ein Impfstoff für Schweine nicht zur Verfügung steht. Oberstes Ziel ist die Verhinderung der Einschleppung der Seuche in die Hausschweinebestände. Dazu sind durch die Schweinehalter strikte seuchenhygienische Maßnahmen einzuhalten.

Im Schwarzwildbestand geht es darum, die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und infizierte Wildschweine schnell aufzufinden und unschädlich zu beseitigen.

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP werden in einer Tierseuchenverfügung des Landkreises festgelegt. Dazu gehören die Festlegung eines gefährdeten Gebietes und einer anschließenden Pufferzone um die Fundstelle in Abhängigkeit örtlicher Gegebenheiten.

Die Restriktionsgebiete werden an den Zufahrtstraßen ausgeschildert, in ihnen sind die angewiesenen Maßnahmen und Verbote unbedingt einzuhalten. Innerhalb des gefährdeten Gebietes wird unmittelbar um den Fundort des infizierten Wildschweins eine Hochrisikozone eingerichtet, in der die Ausbreitung der Seuche durch intensive Maßnahmen der Seuchenbekämpfung verhindert und die Seuche zum Stillstand gebracht werden soll. 

Aktuelles Tierseuchengeschehen zur Afrikanischen Schweinepest - Friedrich-Löffler-Institut 

Restriktionsflächen Afrikanische Schweinepest und Entsorgungsstellen in den Restriktionsflächen

Achtung:
Aus organisatorischen Gründen ist die Sammelstelle in Plauerhagen von der Quetziner Str. 48b bei Herrn Hammes auf das Gelände der Agrarvereinigung MiFeMa eG, Quetziner Str. 29 a umverlegt worden.

 


Zeitgleich mit den Bekämpfungsmaßnahmen laufen im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die Ermittlungen zu Einschleppungswegen der Seuche und zum Verbleib im gefährdeten Gebiet bereits erlegter Wildschweine und daraus hergestellter Erzeugnisse.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ursprünglich in Afrika beheimatete Seuche, die nur Wild- und Hausschweine befällt. Es handelt sich um eine ansteckende Erkrankung, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, sie können sich nicht anstecken.

Die Infektion der Schweine erfolgt in Europa über direkten Tierkontakt oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Einstreu oder Futtermittel. Die Übertragung durch virushaltige Lebensmittel und Speisereste spielt ebenfalls eine große Rolle. Die Verschleppung der Tierseuche über weite Distanzen deutet darauf hin, dass der Mensch durch sein Verhalten nicht unerheblich zur Verbreitung der Seuche beiträgt. Der nächstliegende ASP-Befund bei einem Wildschwein wurde in etwa 140 Kilometer Entfernung vom aktuellen Fundort festgestellt, entfernt, ein ASP-Befund bei einem Hausschwein in etwa 65 Kilometern Entfernung.

Routineuntersuchungen auf ASP bei Schwarzwild werden im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren durchgeführt. Dank der hervorragenden Kooperation der Jägerschaft wurden stets zahlreiche Proben von auffälligen und verendeten Wildschweinen im Landesamt untersucht.

Im Rahmen dieses Monitorings wurde nun der positive Befund bei einem frisch verendeten Frischling in Marnitz entdeckt.


Antrag auf Ersatz des Schadens und/oder des Aufwandes von Grundstückseigentümern oder -besitzern und Jagdausübungsberechtigten

Durch das Land Mecklenburg – Vorpommern wurden nunmehr die formellen Voraussetzungen zur Entscheidung über die einzelnen Entschädigungsanträge die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Ludwigslust-Parchim betreffend geschaffen. Wir möchten darüber informieren, dass eventuelle Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis entstanden sind, nur über das Antragsformular „Entschädigungen ASP“ geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei Anordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz, die Eigentümer oder Besitzer (also auch Pächter und Mieter) betreffen, jedweder Aufwand und Schaden ersatzfähig ist, wenn eine behördliche Anordnung der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises diesen verursacht hat.

Es ist hierbei jedoch die allgemeine Schadensminderungspflicht in vollem Umfang zu beachten.

Die Beweispflicht über einen ersatzpflichtigen Schaden oder Aufwand liegt beim geschädigten Anspruchsberechtigten.

Entschädigt wird nur der Vermögensschaden.

Pressemitteilungen

Kadaversammelplätze für Indikatortiere außerhalb der Restriktionsflächen im Landkreis

 

 

Informationen für Jäger - Merkblätter und Formulare

Die Arbeitsgruppe ASP des Landwirtschaftsministeriums M-V hat in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Tierseuchenbekämpfungsdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ein allgemeines Arbeitsdokument für die Fachbehörden erarbeitet. Darin sind die im Land getroffenen ASP-Vorsorgemaßnahmen sowie die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall zusammengefasst.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/

Besonderes Augenmerk gilt daher der Überwachung der Schwarzwildbestände.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anweisung durch unsere Behörde von jedem verendeten, verunfallten oder krank erlegten Stück Schwarzwild Proben zu entnehmen und zur Untersuchung zu übergeben.
Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro. Um möglichst auch viele der Tierkörper der oben beschriebenen Stücke aus Wald und Flur entfernen zu lassen und ein potentielles Risiko weiter zu vermindern, zahlt das Landwirtschaftsministerium für jedes zur Entsorgung abgelieferte Stück eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe 50,00 Euro. Bei den Forstämtern wurden inzwischen Kadavercontainer zur Sammlung dieser Tierkörper aufgestellt. Der Standort des nächstgelegenen Forstamtes ist auf der weiter unten auf dieser Seite befindlichen Karte ersichtlich. Gegebenfalls benötigte Verpackungsmaterialien in Form von Maisstärkesäcken werden in den Revierförstereien vorgehalten.

Afrikanische Schweinepest - Hygieneregeln für die Jagd

  • Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfordert die Schwarzwildjagd eine erhöhte Sorgfalt. Insbesondere nach Kontakt mit Fallwild, krank geschossenem oder Unfallwild sollte folgendes beachtet werden:   

      Merkblatt Hygieneregeln für die Jagd 

Informationen für Jagdtouristen

  • Was sollten Jagdtouristen beachten? Hinweise und Empfehlungen zu Reiseländern und Umgang mit verwendeter Jagdausrüstung.

     Merkblatt 

Informationen für Jäger

  • Was können Jäger vorbeugend tun? Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?  

     Merkblatt

Tupferprobenentnahme für die Untersuchung auf ASP bei Fallwild

  • Jäger können die Bekämpfung von ASP durch die Entnahme und Einsendung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild oder Fallwild wesentlich unterstüzen. Hinweise zur Durchführung gibt Ihnen unser Merkblatt

Probeneinsendung bei Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen Tieren

  • Es können Proben von Wildschweinen gemäß des des Erlasses zur Überwachung von Wildschweinen auf Schweinepest im MV und ganze Tierkörper von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Untersuchung gemäß des Erlasses zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Tollwutfreiheit in MV eingesandt werden. Für die eingesandten Proben wird eine Aufwandentschädigung gezahlt. Den Antrag für die Aufwandentschädigung finden Sie hier:

Antrag auf Aufwandsentschädigung 

Weitere Informationen zur Probeneinsendungen finden Sie HIER

Hinweise zur Probenahme für die Untersuchung auf Schweinepest bei Schwarzwild

  • Merkblatt des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilungen 6 und 2 Tierseuchenbekämpfungsdienst und Tierseuchendiagnostik

Befunde der Probeneingänge von Wildschweinen (einschließlich Unfallwild)

  • im täglichen ASP-Update unter Suche nach der Wildursprungsschein-Nummer kann der Befund einer Probe eingesehen werden: HIER finden Sie das ASP-Update

Antrag auf Entschädigung im Rahmen der ASP Bekämpfung

  • In der Pufferzone (Sperrzone I) wird für das gestreckte und zu entsorgende Schwarzwild durch das Land eine Aufwandsentschädigung gewährt. Andere Prämien wie Pürzelprämie oder die Aufwandsentschädigung für die Untersuchung sind damit abgegolten.
  • Der Antrag ist beim zuständigen Forstamt zu stellen. Bei der Entsorgung der gestreckten Stücke werden diese mit der Wildursprungsnummer erfasst. Diese Listen werden durch das Veterinäramt geprüft und bestätigt und dem Forstamt zur Verfügung gestellt, so dass eine einzelne Bestätigung der Anträge durch das Veterinäramt nicht erforderlich ist.
  • Den Antrag auf Erstattung der Aufkaufprämie finden Sie hier:

Antrag Erlegung und Entsorgung Schwarzwild

Antrag Erlegung und Selbstverwertung Schwarzwild

Antrag Fallwild

Weiterführende Informationsquellen zur Afrikanischen Schweinepest

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (FAQ)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft