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Datum: 13.05.2022

Weniger Einschränkung für Jäger, Forst- und Landwirte

Landkreis Ludwigslust-Parchim schneidet Restriktionsgebiete zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest neu zu

Ein unterschiedlicher Verlauf der Afrikanischen Schweinepest innerhalb des bislang betroffenen Gebietes im Landkreis Ludwigslust-Parchim erfordert unterschiedliche Handhabungen von Seuchenschutzmaßnahmen. Deshalb hat der Landkreis die Trennung in zwei Restriktionsgebiete – eines nördlich und eines südlich der Autobahn A 24 – vorgenommen. Entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen wurden auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die A 24 ist doppelt eingezäunt und dient als Barriere. Damit wird es möglich, die Einschränkungen insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft an die unterschiedliche Situation angepasst zu begrenzen.

Durch die voranschreitende Fertigstellung der festen Einzäunung der Kerngebiete kann die Jagd auf andere Wildarten als Schwarzwild freigegeben werden. Die Jagd auf Schwarzwild bleibt untersagt und wird ausschließlich als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung separat für die einzelnen Zonen mit Allgemeinverfügungen angeordnet. Derzeit sind jedoch in begründeten Fällen bereits Ausnahmegenehmigungen möglich, beispielsweise zur Verminderung von Wildschäden. Das Wildbret von Schwarzwild darf selbst nach negativem Untersuchungsergebnis das gefährdete Gebiet nicht verlassen und muss unschädlich beseitigt werden. Dafür gewährt das Land Mecklenburg–Vorpommern eine Aufwandsentschädigung für jedes in den Restriktionszonen gestreckte Stück.

Während südlich der A 24 im Bereich des ersten Fundes bereits 25 bestätigte ASP-Fälle zu verzeichnen sind, gibt es im nördlichen Gebiet bislang nur einen Einzelfund. Durch konsequente Maßnahmen und das verständnisvolle Mitwirken von Land- und Forstwirtschaft und Jagdausübungsberechtigten konnte bisher verhindert werden, dass sich die Seuche im Landkreis weiter ausbreitet oder gar aus dem Landkreis heraus verschleppt wurde. Allen Betroffenen, die durch die Maßnahmen zum Teil erheblich eingeschränkt werden, dankt der Landkreis ganz besonders für die Unterstützung.

Trotz dieser derzeit positiven Tendenz kann keine Prognose abgegeben werden, wie lange die Restriktionsmaßnahmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim noch aufrechterhalten werden müssen. Grundsätzlich kann frühestens sechs Monate nach dem letzten Virusnachweis eine Restriktionszone in die nächst niedrigere Kategorie herabgestuft werden. Das ASP-Virus ist jedoch in der Umwelt extrem lange haltbar, so dass nach längeren Zeiten der Ruhe immer wieder mit einem Aufflackern der Infektion gerechnet werden muss.

Derzeit werden die Maßnahmen geplant, um den Schwarzwildbestand in den eingezäunten Gebieten stark zu reduzieren. Auch das sind Maßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden und nicht binnen weniger Tage oder Wochen zum Abschluss gebracht werden können. Die Bekämpfung der ASP erfordert auch hier konsequentes Handeln und langes Durchhaltevermögen.

Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Ludwigslust-Parchim war am 24. November vergangenen Jahres bei Marnitz festgestellt worden. Seitdem wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt, unter anderem der Bau eines Wildzaunes um das betroffene Gebiet. Ausführliche Informationen zum Thema ASP – alle Allgemeinverfügungen, kartografische Darstellungen und vieles mehr – veröffentlicht der Landkreis unter www.kreis-lup.de/asp