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Datum: 28.02.2022

Landkreis bekundet Solidarität mit der Ukraine

Kreisverwaltung in Ludwigslust-Parchim hat bereits Wohnungen für Flüchtlinge angemeldet / E-Mail-Adressen für aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragen wurden eingerichtet / Landrat Sternberg: „Die Bilder aus der Ukraine erschrecken mich.“

Die erschreckenden Bilder der vergangenen Tage aus der Ukraine beschäftigen seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen auch den Landkreis Ludwigslust-Parchim. „Die Bilder aus der Ukraine erschrecken mich. Als Landkreis haben wir in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Soziales und der Ausländerbehörde alle Vorbereitungen getroffen, um Geflüchtete aufnehmen zu können; Wohnungen wurden und werden angemietet. Ludwigslust-Parchim hilft, wir halten zusammen“, sagt Landrat Stefan Sternberg.

Folgende Aufenthaltsrechtliche Informationen gilt es zu beachten:

  1. Neueinreisende Ukrainerinnen und Ukrainer MIT biometrischen Reisepass:

Dieser Personenkreis kann sich 90 Tage nach der Einreise im Rahmen des Visa-freien Aufenthalts aufhalten. Nach Ablauf von 90 Tagen muss der Aufenthalt nach dem Visakodex in der jetzigen Fassung für weitere 90 Tage verlängert werden. Hierzu melden Sie sich bitte bei der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und vereinbaren einen Termin zur Visaverlängerung. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit.

 2. Neueinreisende Ukrainerinnen und Ukrainer OHNE biometrischen Reisepass:

Dieser Personenkreis wendet sich bitte nach der Einreise an die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter Vorlage des Reisepasses.

 3. Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufhalten:

Dieser Personenkreis wendet sich bitte rechtzeitig vor Ablauf des bereits erteilten Visums oder, bei visafreier Einreise (siehe Ziff. 1), vor Ablauf der im Reisepass bestimmten Frist an die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim.

Für Personen, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Praktikum absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen und das Praktikum bzw. das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann, erfolgt eine gesonderte Prüfung des Aufenthalts unter dem Aspekt der Fortsetzung ihrer Beschäftigung im Verbund mit Arbeitgeber, Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sein sollte, wird der Aufenthalt anderweitig ermöglicht.

 4. Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Reisepass:

Dieser Personenkreis sollte in der Lage sein, durch anderweitige Ausweise und/oder andere Identitätsurkunden, wie z.B. ID-Karte, Geburtsurkunde (original), Führerschein, Eheurkunde (original), seine Herkunft nachzuweisen.

Dazu kann es gegebenenfalls erforderlich werden, sich auch an die ukrainische Botschaft zu wenden, um dort entsprechende Identitätsnachweise zu erhalten.

Programme zur freiwilligen Ausreise sowie Abschiebungen sind derzeit ausgesetzt.

Für alle aufenthaltsrechtliche Fragen (nicht zu Fragen für Leistungen und Unterbringung) ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: ukraine@kreis-lup.de

Über Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Möglichkeit  finanzieller Unterstützung ist der Fachdienst Soziales zuständig, der unter der Mail-Adresse c.hermann@kreis-lup.de kontaktiert werden kann.     

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim leben und arbeiten zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer, deren Angehörige – Familie und Freunde – in der Ukraine leben. „Wir lassen niemanden allein“, so Landrat Sternberg.