Klinikum Helene von Bülow wird Teil des kommunalen Klinikverbundes im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Aufsichtsrat und Gesellschafter haben Weichen für Einbindung der Krankenhäuser in Ludwigslust und Hagenow in die LUP-Kliniken gestellt -
Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des Stifts Bethlehem als Gesellschafter der Westmecklenburgklinikum Helene von Bülow gGmbH
Die Westmecklenburgklinikum Helene von Bülow gGmbH wird als Tochtergesellschaft integraler Bestandteil der LUP-Kliniken. Das haben Aufsichtsrat und Gesellschafter des Westmecklenburgklinikums am Mittwochabend (07.06.2023) beschlossen. Hierzu werden die Krankenhäuser in Hagenow und Ludwigslust künftig als LUP-Klinikum Helene von Bülow gGmbH firmieren.
Die LUP-Kliniken GmbH, die vollständig im Eigentum des Landkreises Ludwigslust-Parchim steht, hält damit 75,0249 Prozent des Stammkapitals, der Mitgesellschafter Stift Bethlehem 24,97 Prozent, statt bisher 50 Prozent. Die LUP-Klinikum Helene von Bülow gGmbH agieren damit als kommunale Krankenhausgesellschaft. Die Umsetzung erfolgt mit notarieller Beurkundung zum Monatsende und bedarf der Zustimmung des Kreistages.
Hintergrund ist, dass Krankenhäuser im ländlichen Raum vor der Herausforderung stehen, für eine wohnortnahe Versorgung alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen in vollem Umfang und in höchster Qualität vorzuhalten und gleichzeitig bei der weiteren Spezialisierung der Medizin mitzuhalten. Hierauf reagiert der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit stärkere Vernetzung der kommunalen Krankenhäuser untereinander und mit der Spezialisierung medizinischer Angebote.
Künftig sollen die kommunalen Krankenhäuser als Verbund in einer Dachgesellschaft für kreisliche Krankenhausbeteiligungen und inhaltlich verwandte soziale Aufgabenbereiche zusammenwirken. Hierzu wurde bereits im Dezember die Gründung einer kommunalen Krankenhausgesellschaft zur finanziellen und inhaltlichen Steuerung der Klinikbeteiligungen mit dem Namen „LUP-Kliniken“ vollzogen. Unter diesem Dach werden die einzelnen Häuser ihre rechtliche Selbständigkeit behalten.
„Mein Ziel ist es, die Angebote der Gesundheitsversorgung in kreislicher Verantwortung zwischen den Krankenhausstandorten zu vernetzten und ausbauen. Ich verstehe darunter, dass ein Patient an sein Krankenhaus kommt und dort immer erstversorgt und diagnostiziert wird. Weiterbehandelt wird er dort, wo im kommunalen Verbund und beim Kooperationspartner Helioskliniken Schwerin als Maximalversorger die beste medizinische Kompetenz vorhanden ist“, formuliert Landrat Stefan Sternberg als Gesellschafter der LUP-Kliniken die Zielsetzung.
Beide Gesellschafter der LUP-Kliniken Helene von Bülow gGmbH stehen für die Sicherstellung einer zukunftssicheren Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Gesundheitsversorgung und stehen für die Weiterentwicklung des Klinikums als ein wesentlicher und tragender Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Landkreis.
„Wir freuen uns, dass die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern Landkreis und Stift Bethlehem in einer gemeinsamen Gesellschaft nunmehr unter dem Dach der LUP-Kliniken fortgesetzt und ausgebaut werden kann“, sagen Landrat Sternberg und Thomas Tweer als kaufmännischer Vorstand des Stift Bethlehem.
„Mir ist wichtig, dass die Zusammenarbeit von Stift und LUP-Kliniken und dessen Gesellschafter Landkreis Ludwigslust-Parchim auch künftig getragen wird von der Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrages und der kreislichen Verpflichtung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz M-V“, betont Thomas Tweer.
Mit den Entscheidungen der Gesellschafter und des Aufsichtsrates sind auch die Voraussetzungen für das Wirksamwerden des im Haushalt des Landkreises verankerten Finanzfonds „Stationäre Krankenhausversorgung im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ erfüllt. In diesem Fonds werden 15 Millionen Euro für die Finanzierung von baulichen und inhaltlichen Maßnahmen in den Krankenhäusern Ludwigslust und Hagenow bereitgestellt. So sollen bis zum Ende des ersten Quartals 2024 alle Krankenhausbetten, die bereits einige Jahrzehnte auf den Buckel haben, komplett durch neue, elektrisch verstellbare Betten ersetzt werden.
Hintergrund:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist seit 2021 alleiniger Träger der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH und war bislang mit 50 Prozent des Stammkapitals an der Westmecklenburgklinikum Helene von Bülow gGmbH, die Krankenhaus-Standorte in Ludwigslust und Hagenow betreibt, beteiligt. Zusammen sind dies 405 Planbetten in der stationären Patientenversorgung (160 in Ludwigslust mit zwei planbettenführenden Fachabteilung und einer Belegabteilung, 165 in Hagenow mit fünf Fachabteilungen und einer Belegabteilung und 74 in Crivitz mit drei Fachabteilungen und sechs Tagesklinischen Plätzen). Dazu kommt das Facharztzentrum des Westmecklenburgklinikums mit insgesamt 14 Fachpraxen.
Damit steht ein großer Teil der stationären Krankenhausversorgung in inhaltlicher und wirtschaftlicher Verantwortung des Landkreises, die eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte ist. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben. Sie nehmen diese Aufgabe als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Mit dem Haushalts 2023 hat der Landkreis einen Sonderfonds „Stationäre kommunale Krankenhausversorgung“ im Umfang von 15 Millionen Euro bereitgestellt. Dieser dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Vernetzung der kommunalen Krankenhausstandorte mit dem Ziel des inhaltlichen Ausbaus der Versorgung und der Anpassung an ein sich änderndes Umfeld im Krankenhausbereich. Die Einsetzbarkeit für ein Haus ist an den beherrschenden kommunalen Einfluss des Landkreises gebunden. Dieser Einfluss ist durch die Änderung der Anteilsverhältnisse jetzt auch an den Standorten Ludwigslust und Hagenow gegeben.