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Datum: 20.09.2023

Bau- und verkehrslenkende Maßnahmen in Dodow

Tonnagebegrenzung der Autobahnbrücke erfordert Führung des Lkw-Verkehrs durch die Ortschaft – Tempo 30 und Parkverbot am Fahrbahnrand für mehr Sicherheit der Anwohner

Ab 25. September gilt im gesamten Verlauf der Kreisstraße 11 in der Ortschaft Dodow eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie ein Parkverbot am Fahrbahnrand. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Abstimmung mit dem Amt Wittenburg, der Polizei und der Verkehrsbehörde ist eine straßenbauliche Übergangslösung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Lieferverkehr, damit die Belastungen bis zur Fertigstellung des Brückenneubaus über die Autobahn 24 für alle möglichst geringgehalten werden.

So wurde die Ortsdurchfahrt in Dodow in einem Teilbereich verbreitert, damit sich Lkw gefahrlos begegnen können. Da die Fahrbahnbreite in der Waschower Straße nicht ausreichend für den Begegnungsverkehr von Lkw ist und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bäume nicht möglich ist, wird die Fahrbahn zwischen den Einfahrten der Gartenstraße auf eine Fahrspur eingeschränkt. Gleichzeitig wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein Notgehweg für Fußgänger eingerichtet. Auf diesem Teilabschnitt wird der Verkehr zukünftig mit einer Ampelschaltung geführt. Im Zuge der Schutzmaßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner wird die Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße umgedreht. Somit ist die Einfahrt nur über das Teilstück mit der Ampelanlage möglich. Die Ausfahrt befindet sich dann an der „Apfelblüte“ außerhalb des Baustellenbereichs.

Hintergrund ist eine nur eingeschränkte Befahrbarkeit der Brücke über die Autobahn 24 und eine verstärkte Leitung des Verkehrs durch die Ortslage Dodow – die Autobahn GmbH hatte kürzlich im Zuge regelmäßig durchzuführender Brückenkontrollen festgestellt, dass diese Brücke erhebliche Mängel aufweist. Die Verkehrsbehörde des Landkreises hat daraufhin eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 t, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h sowie eine einspurige Befahrbarkeit angeordnet. Durch die Tonnagebegrenzung der Brücke muss der Lieferverkehr zum Wesergoldwerk durch die Ortslage Dodow geführt werden.

Umgehend umgesetzt wird die Tonnagebeschränkung auf der Autobahnbrücke, sobald die Baumaßnahmen in der Ortslage Dodow beendet sind. Mit dem Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 7,5 t wird dann auch die jetzige Ampelregelung auf der Brücke aufgehoben. Fahrzeuge aus Dodow kommend haben Vorrang gegenüber dem Verkehr aus Waschow. Der Landkreis wird die Verkehrssituation in der Ortslage Dodow regelmäßig beobachten und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingerichteten Maßnahmen.

Die Autobahnbrücke in Dodow wurde 1981 als Wirtschaftswegbrücke erstellt. Aufgrund der aktuell festgestellten Mängel im Zuge der ingenieurtechnischen Überprüfung muss die Brücke neu gebaut werden. Dieser Neubau soll voraussichtlich im Jahr 2025 durch die Autobahn GmbH des Bundes realisiert und im Jahr 2026 fertiggestellt werden. Der Neubau der ebenfalls in sehr schlechtem Zustand befindlichen Kreisstraße 11 war ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehen, kann aber nun aufgrund der Tonnagebegrenzung der Brücke erst nach Fertigstellung des neuen Brückenbauwerkes erfolgen.