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Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Die Afrikanische Schweinepest / African Swine Fever (ASP / ASF) ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Infektionskrankheit der Wild- und Hausschweine. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Ursprünglich auf den afrikanischen Kontinent begrenzt, wurden im Jahr 2007 erstmals Fälle von ASP aus Georgien gemeldet. In den Folgejahren bis heute, hat sich die Seuche über die Kaukasusstaaten und die Russische Föderation bis in die osteuropäischen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei, Rumänien und Bulgarien ausgebreitet. Örtlich begrenzte Ausbrüche unter Wildschweinen wurden im Jahr 2017 im Osten Tschechiens und im Süden Belgiens registriert. In Tschechien gelang es den Seuchenherd einzugrenzen und die ASP zu tilgen. Im Jahr 2020 traten die ersten Fälle von ASP in den östlichen grenznahen Regionen zu Polen in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen auf. Deutschland hatte in den besonders gefährdeten Gebieten begonnen, mit mobilen Zäunen der Einwanderung infizierter Wildschweine entgegen zu wirken. Dennoch konnte nicht verhindert werden, dass im September 2020 die ersten Infektionen bei verendeten Wildschweinen im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen wurden. Inzwischen sind im Land Brandenburg grenznahe Regionen in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch-Oderland betroffen. In diesen Gebieten wurden Restriktionen nach der Schweinepest-Verordnung verfügt. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte bisher verhindert werden, dass sich die Seuche in Deutschland über die gefährdeten Bezirke hinaus weiter ausbreitet.

Aktuelles Tierseuchengeschehen zur Afrikanischen Schweinepest - Friedrich-Löffler-Institut

Die Verbreitung der ASP erfolgt im Wesentlichen über zwei Wege.

Zum einen regional relativ langsam fortschreitend über infizierte Wildschweine, die, obwohl sie relativ schnell versterben über enge Kontakte in den Rotten und darüber hinaus besonders durch verdrängte Jungkeiler, die Infektion weitertragen. In diesem Fall können auch die Körper der verendeten Wildschweine in den Revieren lange Zeit (bei Temperaturen zwischen 4° bis 20° jahrelang) Ansteckungsquelle sein.

Zum Zweiten, und dies ist ein wenig berechenbarer Weg, kann die Infektion auch über weite Entfernungen in bisher gesunde Wild- und Hausschweinebestände eingetragen werden. Dies geschieht dann über verschmutzte und mit erregerhaltigem Material behaftete Gegenstände wie zum Beispiel Jagdausrüstungen sowie -kleidung oder auch Jagdtrophäen bzw. Fahrzeuge. Kontrollen und zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen an fernfahrenden Transportern an den EU-Außengrenzen sowie in den betroffenen Regionen sollen das Risiko verringern.

Besonders gefährlich ist aber eine Übertragung über erregerhaltige Lebensmittel. In Rohwurst oder Schinken bleibt das Virus der ASP über einen Zeitraum von Wochen bis zu mehreren Monaten ansteckungsfähig. Zwar

bestehen für legale Einfuhren von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus den betroffenen Gebieten strenge Restriktionen. Jedoch ist die Gefahr der Verarbeitung von Fleisch infizierter Schweine aus den betroffenen Regionen, besonders durch Hausschlachtungen, real. Dann unachtsam in die Natur entsorgte Lebensmittelreste solcher Herkunft, die von Wildschweinen aufgenommen werden, führen zu einer neuen Infektionskette weit entfernt von den eigentlichen Ausbruchsgebieten. Die letzten gemeldeten Ausbrüche in Tschechien und Rumänien können durchaus unter diesem Blickwinkel gesehen werden.

Als Grundregel muss gelten, keine Lebensmittel tierischen Ursprungs oder unbearbeitete, sprich nicht desinfizierte Jagdtrophäen von Wildschweinen aus den Ländern, in denen die ASP vorkommt, mitzubringen. Reiseproviant, und sei es nur die Salami oder der Schinken auf dem nicht gegessenen Brötchen, ist grundsätzlich nur in verschlossenen und sicher verankerten Abfallbehältern auf den Park- und Rastplätzen bzw. zu Hause über die Hausmülltonne zu entsorgen. Zumindest in dieser Hinsicht haben wir es selbst in der Hand, einer sprunghaften Verbreitung entgegen zu wirken.

Die Afrikanische Schweinepest hat, vermutlich durch menschliches Fehlverhalten, einen großen Sprung in Richtung Westen gemacht. Die Restriktionszonen in Polen reichen inzwischen bis an die östliche Grenze Deutschlands heran.

Die Arbeitsgruppe ASP des Landwirtschaftsministeriums M-V hat in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Tierseuchenbekämpfungsdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ein allgemeines Arbeitsdokument für die Fachbehörden erarbeitet. Darin sind die im Land getroffenen ASP-Vorsorgemaßnahmen sowie die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall zusammengefasst.

https://www.regierung-v.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/

Besonderes Augenmerk gilt daher der Überwachung der Schwarzwildbestände.

Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anweisung durch unsere Behörde von jedem verendeten, verunfallten oder krank erlegten Stück Schwarzwild Proben zu entnehmen und zur Untersuchung zu übergeben. Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro.

Um möglichst auch viele der Tierkörper der oben beschriebenen Stücke aus Wald und Flur entfernen zu lassen und ein potentielles Risiko weiter zu vermindern, zahlt das Landwirtschaftsministerium für jedes zur Entsorgung abgelieferte Stück eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe 50,00 Euro. Bei den Forstämtern wurden inzwischen Kadavercontainer zur Sammlung dieser Tierkörper aufgestellt. Der Standort des nächstgelegenen Forstamtes ist auf der weiter unten auf dieser Seite befindlichen Karte ersichtlich. Ggf. benötigte Verpackungsmaterialien in Form von Maisstärkesäcken werden in den Revierförstereien vorgehalten.

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