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Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Leistungsnummer: 99001009004000

Volltext

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis maximal 5 m³) anzumelden.

Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und

  • wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen
  • bzw. aufgrund Ihres Gewichtes oder Ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
  • Einzelstücke dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen.

Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem

  • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt
  • Gegenstände, die aus Bau- und Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine , Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen,   Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- u. WC-Becken,  Dachrinnen, Zäune, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien
  • Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Alttextilien, Geschirr u. kompostierbare Abfälle
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter

Weiterführende Informationen auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.