Vorlesen
Inhalt

Datum: 01.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Warnow-Beke" über Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Gemäß § 21 der Satzung gebe ich bekannt, dass die Unterhaltung an den im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes "Warnow-Beke“ befindlichen Gewässern der 2.Ordnung in folgenden Zeiträumen stattfindet:

- Gewässerkrautung:          15.07. bis 30.11. des laufenden Jahres

Die Krautung umfasst im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und das Mähen der Böschungen.

- Grundräumung:               01.09. des laufenden bis 31.03. des Folgejahres

Die Grundräumung umfasst die Herstellung des Abflussprofils unter Beräumung von angelagerten Sedimenten und Schlamm.

- Gehölzpflege:                  01.10. des laufenden bis 29.02. des Folgejahres

Die Instandhaltung von Gewässerabschnitten, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw., sowie die Havariebeseitigung erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind informiert, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Das Verbandsgebiet berührt entsprechend des Niederschlagseinzugsgebietes folgende Gemeinden und Städte ganzflächig oder anteilig:

Landkreis Rostock: Baumgarten, Benitz, Bernitt, Bröbberow, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Kassow, Klein Belitz, Kritzmow, Kröpelin, Mistorf, Penzin, Retschow, Rühn, Rukieten, Satow, Schwaan, Stäbelow, Steinhagen, Tarnow, Vorbeck, Warnow, Wiendorf, Zepelin, Ziesendorf

Landkreis Nordwestmecklenburg: Glasin, Passee, Warin

Landkreis Ludwigslust-Parchim: Sternberg, Witzin

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nummer 5) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg/Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V Seite 669), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Juni 2021 (GVOBl. M-V Seite 866) sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurück zu setzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in den Diensträumen in 18246 Jürgenshagen, Neukirchener Weg 27, Tel. 038466-20240 gewährt.

Michael Constien, Verbandsvorsteher