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Datum: 21.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Neustadt-Glewe und dem Amt Neustadt Glewe im Bereich der Vollstreckung

Mit Datum vom 30.01.2023 wurde zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Neustadt-Glewe und dem Amt Neustadt Glewe beiliegender öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des § 167 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Vollstreckung mit Wirkung ab 01.04.2023 geschlossen.

Nach diesem Vertrag übernimmt der Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Stadt Neustadt-Glewe und das Amt Neustadt-Glewe und den zum Amt gehörenden Gemeinden Brenz und Blievenstorf die Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Zwangsvollstreckung der an das Amt und Stadt gerichteten Vollstreckungshilfeersuchen Dritter und die Übergabe vollstreckbarer privatrechtlicher Forderungen der Stadt, des Amtes und der zum Amt gehörenden Gemeinden an das zuständige Vollstreckungsgericht.

Die Genehmigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 167 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V wurde durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 12. April 2023 erteilt.

Somit nimmt der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim nunmehr die Aufgaben der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Amtes Neustadt-Glewe und der Stadt Neustadt-Glewe wahr.

Anlagen:

2023-04-21 Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung MV - öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft

2023-04-21 Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung MV - Genehmigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft