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Datum: 29.02.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Maßnahme: Errichtung und Herstellung eines Folienteichs und Neubau eines Biotopteichs