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Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen.

Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung

Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Gesetzliche Grundlage

  • §§ 22 bis 26 AufenthG

Formulare


Aufenthalt aus familiären Gründen