Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungs- und Entgeltverhandlung, Sozialplanung
Prüfung fachlicher und wirtschaftlicher Qualität sozialer Leistungen, Verhandlung von Leistungs‑ und Entgeltvereinbarungen mit Leistungserbringern sowie langfristige Sozial‑ und Versorgungsplanung
Leistungsvereinbarungen
Für Leistungen der Eingliederungshilfe und für bestimmte Personengruppen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) werden Vereinbarungen mit den Leistungserbringern abgeschlossen. Diese regeln, was, wie und in welchem Umfang die Leistungen erbracht werden. Die Vereinbarungen gelten für alle beteiligten Leistungsträger und müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
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Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen wird regelmäßig geprüft. Dabei wird bewertet, ob die Leistungen fachlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und sparsam erbracht werden. Grundlage für die Prüfung sind die vereinbarten Leistungsvereinbarungen. Die Wirksamkeit der Leistungen wird zudem durch Befragungen von verschiedenen Gruppen überprüft, darunter die Leistungsberechtigten, deren Angehörige, die Mitarbeiter und die Fallmanager.
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Ergebnisse der Wirksamkeit
- 2026 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs. 4 LRV M-V, Diakonie Westmeckl.-Schwerin gGmbH, Tagesstätte CrivitzPDF-Datei: | 432 kB
- 2025 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs. 4 LRV M-V, Internationaler Bund e.V., AeH CrivitzPDF-Datei: | 433 kB
- 2025 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs. 4 LRV M-V, Volkssolidarität Schwerin-Westmecklenburg e.V., Assistenz Betreuung WohnenPDF-Datei: | 50 kB
- 2025 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs.4 LRV M-V, Grenzen-los Soziale Dienste gGmbH, Tagesgruppe SternbergPDF-Datei: | 432 kB
- 2024 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs.4 LRV M-V, Lewitz-Werkstätten gGmbH Wohnanlage Würfel in Parchim PDF-Datei: | 433 kB
- 2024 Ergebnis Wirksamkeit § 14 Abs. 4 LRV M-V, Caritas AWS WittenburgPDF-Datei: | 440 kB
