Pflege, Pflegestützpunkte, Bildung und Teilhabe
Hilfe zur Pflege und Haushalt, trägerneutrale Pflegeberatung über Pflegestützpunkte, sowie Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Hilfe zur Pflege
Pflegebedürftige, die keine ausreichenden Leistungen von der Pflegekasse erhalten und finanzielle Unterstützung benötigen, können Hilfe zur Pflege zuhause oder im Heim bekommen. Diese Leistungen treten nachrangig zu anderen Sozialleistungen.
Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre täglichen Aufgaben nicht mehr selbstständig bewältigen können.
Die Hilfe umfasst:
- Häusliche Pflege
- Ambulant betreute Wohngruppen
- Hilfsmittel
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Stationäre Pflege
- Hauswirtschaftshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Hilfe bei der Haushaltsführung gewährt werden.
Ansprechpartner
Postleitzahl 19246, 19258, 19300
Postleitzahl 19089, 19243, 19370 (Buchstaben M bis Z), 19372, 19374
Postleitzahl 19273,19294, 19303, 19386, 19399
Postleitzahl 19065,19230, 19306, 19395
Postleitzahl 19077,19406, 19417
Postleitzahl 19260, 19357, 19370 (Buchstaben A bis L), 19412
Postleitzahl 19067, 19075, 19079, 19086, Schwerin
Postleitzahl 19073, 19249, 19288
N. N.
Pflegestützpunkte
Die beiden Pflegestützpunkte in Ludwigslust und Parchim bieten Bürgern eine kostenlose, neutrale und kompetente Beratung rund um das Thema Pflege. Sie werden von den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Landkreis Ludwigslust-Parchim getragen.
Ziel der Stützpunkte ist es, Betroffenen und ihren Angehörigen eine zentrale Anlaufstelle und unabhängige Beratung zu bieten, um Leistungen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Auf Wunsch besucht das Team die Bürger auch zu Hause, um Gespräche direkt vor Ort zu führen.
Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie an Schulausflügen, Freizeitaktivitäten und dem Mittagessen in Schule oder Kita teilnehmen können. Es fördert auch gemeinsames Musizieren, Sport treiben und Theater spielen sowie eventuell Lernförderung.
Bildung:
- Eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
- Mehrtägige Klassenfahrten / Gruppenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Zuschuss zur Schülerbeförderung
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Teilhabe:
- Am sozialen und kulturellen Leben
Für Leistungsberechtigte von Bürgergeld bzw. Grundsicherung und Sozialgeld ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zuständig:
Adresse: Jobcenter Ludwigslust-Parchim, Grandweg 10, 19288 Ludwigslust
Für Leistungsberechtigte von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Soziales zuständig:
Adresse: Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Soziales, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
Eltern sollten sich über mögliche Hilfen informieren, um ihre Kinder zu unterstützen.
Ansprechpartner
Postleitzahlen 19065, 19067, 19073, 19075, 19077, 19079, 19086, 19089, 19230, 19243, 19258, 19370
Postleitzahl 19406, 19412 + Fälle mit Leistungsbezug Asylbewerberleistungsgesetz und Hilfe zum Lebensunterhalt
Postleitzahl 19273, 19288, 19246, 19249, 19260, 19294, 19300, 19303, 19306, 19372, 19374, 19376, 19386, 19395, 19399
Gesetzliche Grundlagen
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Antragsformulare (zum Download)
- Antrag auf Leistungen für Bildung und TeilhabePDF-Datei: | 89 kB
- Antrag auf Schulbedarfspaket für § 6b BKGGPDF-Datei: | 26 kB
- Anlage A Bescheinigung eines gemeinschaftlichen AusflugPDF-Datei: | 33 kB
- Anlage B Bestätigung des NachhilfeanbietersPDF-Datei: | 38 kB
- Anlage C Bestätigung der Schule und Hinweise für LehrkräftePDF-Datei: | 272 kB
- Anlage D soziale und kulturelle TeilhabePDF-Datei: | 40 kB
- Anlage E Antrag auf Zuschuss zur SchülerbeförderungPDF-Datei: | 30 kB
- Anlage F Ergänzung zum Antrag MittagsverpflegungPDF-Datei: | 20 kB
Bildungskarte
Die Bildungskarte ist eine Chipkartengröße Plastikkarte, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim für kulturelle Teilhabe (z. B. Sportvereine, Musikunterricht, Ferienlager), Lernförderung und teilweise auch für die Mittagsverpflegung genutzt wird.
Die Karte funktioniert über ein Onlineportal, bei dem sich Anbieter registrieren müssen. Es wird kein Kartenlesegerät benötigt, nur ein internetfähiges Gerät (z. B. Tablet oder Smartphone).
Sie stellen den Antrag, und nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bildungskarte sowie einen Bewilligungsbescheid. Auf der Rückseite der Karte sind der Vorname Ihres Kindes und eine Kartennummer vermerkt. Diese Karte bleibt in Ihrem Besitz.
Mit der Karte gehen Sie zu Ihrem gewünschten Anbieter. Wenn der Anbieter die Bildungskarte kennt, notiert er lediglich die Kartennummer.
