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Asyl, System, Wohlfahrtsfinanzierung und sonstige Leistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Anspruch auf Leistungen haben Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel wie eine Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder eine Vollziehbar-Ausreisepflicht besitzen. Auch Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder dieser Personen können Leistungen erhalten.

Leistungen umfassen:

  • Lebensunterhalt
  • Unterkunft und Heizung
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Einmalige Beihilfen können für Dinge wie Wohnungserstausstattung, Kinderbedarf und Fahrtkosten zur Behörde gewährt werden.

Kontakt

  1. Frau V. Chen

    GU Demen; GU Dabel

  2. Frau C. Hirte

    GU Ludwigslust (Hamburger Tor); Dezentrale Unterbringung und Krankenhilfe

  3. Herr R. Quade

    GU Parchim

  4. Frau V. Reich

    GU Ludwigslust (Techentiner Weg) - M bis Z

  5. Frau J. Schrödter

    GU Ludwigslust (Techentiner Weg) - A bis L; Widersprüche

Bestattungskosten

Übernahme der Bestattungskosten

Die Kosten für eine Bestattung können auf Antrag übernommen werden, wenn die Personen, die eigentlich dafür verantwortlich sind, dies nicht finanziell tragen können.

Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, nachzuweisen, wer zur Bestattung verpflichtet ist. Die Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln erfolgt erst, wenn klar ist, dass alle zur Zahlung Verpflichteten die Kosten nicht tragen können.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Reihenfolge, in der Personen zur Zahlung verpflichtet sind, ist:

  1. Der vertraglich Verpflichtete
  2. Der Erbe
  3. Der Unterhaltspflichtige
  4. Wer in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht den Bestattungsauftrag erteilt hat.

Können die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden, wird geprüft, ob es für die Verpflichteten zumutbar ist, die Kosten zu tragen. Dabei wird das Einkommen und Vermögen der Verpflichteten berücksichtigt.

Ziel der Regelung ist es, sicherzustellen, dass eine würdige Bestattung möglich ist, wenn es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Notfallhilfe, daher ist der Sozialhilfeträger nicht verpflichtet, im Voraus Zahlungen zu leisten oder Darlehen zu gewähren.

Förderung von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert die soziale und Gesundheitsberatung, um die Bürger im Landkreis zu unterstützen.

Soziale Beratung hilft Menschen in Notlagen oder Krisen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu lindern oder zu verhindern. Ziel ist es, Ratsuchende zu begleiten und sie zu befähigen, ihre Probleme selbst zu lösen. Die soziale Beratung umfasst:

  • Allgemeine soziale Beratung
  • Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Beratung für Menschen mit Behinderungen
  • Ehe- und Lebensberatung

Gesundheitsberatung fördert die Gesundheit, hilft bei der Prävention von Krankheiten und unterstützt bei bestehenden gesundheitlichen Problemen. Ziel ist es, Veränderungen im Verhalten zu unterstützen und Ratsuchende an passende Angebote zu vermitteln. Die Gesundheitsberatung umfasst:

  • Sucht- und Drogenberatung
  • Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung

Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen mit sozialen Aufgaben. Damit unterstützt der Landkreis die sozialen Aktivitäten der Bürger.

Die Förderung wird nach den geltenden Richtlinien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Förderung.

Entschädigung von SED-Unrecht und für Opfer von Gewalttaten

Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Opfer von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen oder deren rechtmäßiger Abwehr können Versorgung erhalten. Dies schließt ein:

  • Heil- und Krankenhausbehandlung
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Monatliche Renten oder zusätzliche Rentenleistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Unterhaltsheranziehung in der Sozialhilfe

Wenn Bürger Sozialhilfe erhalten und einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern oder geschiedenen / getrenntlebenden Ehegatten haben, geht dieser Unterhaltsanspruch an den Sozialhilfeträger. Das bedeutet, dass der Unterhalt bis zur Höhe der Sozialhilfe an den Träger gezahlt wird und nicht mehr direkt an die Person, die Sozialhilfe erhält.

Der Sozialhilfeträger prüft bei bestimmten Sozialhilfeleistungen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall werden die Unterhaltspflichtigen angeschrieben und gebeten, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse anzugeben. Auf Grundlage dieser Informationen wird entschieden, ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Düsseldorfer Tabelle, sowie nach den Regelungen der Sozialhilfe.

Erforderliche Unterlagen: Der Sozialhilfeträger gibt an, welche Unterlagen benötigt werden.

Verfahrensablauf: Unterhaltspflichtige werden in der Regel schriftlich informiert.

Fristen: Diese sind abhängig vom Einzelfall.

Kontakt

Frau J. Schneeberg

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim