Fachgebiet Kommunalaufsicht
Ziel der Kommunalaufsicht ist die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer präventiven Tätigkeit, um im Rahmen einer frühzeitigen Beratung rechtmäßige Entscheidungen und Verfahren unterstützen und fördern zu können. Insofern versteht sich die Kommunalaufsicht als beratender Partner im Interesse einer rechtssicheren Verwaltungspraxis.
Für den Fall, dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung trotz der präventiven beziehungsweise beratenden Tätigkeit nicht hergestellt werden kann, stehen der Kommunalaufsicht auch rechtsaufsichtliche Mittel wie die Beanstandung eines Beschlusses oder das Einsetzen eines Beauftragten zur Verfügung.
Zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht gehören unter anderem:
- Prüfung und ggf. Genehmigung von Haushaltssatzungen,
- Prüfung von Hauptsatzungen sowie Verbandssatzungen,
- Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen,
- Beratungen zu weiteren Satzungen,
- Prüfung und Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen, Kaufverträgen und sonstigen Vereinbarungen,
- Abgabe von Stellungnahmen zu Fördermittelanträgen,
- Verfolgung und Ahndung von Rechtsverstößen,
- Bearbeitung und Prüfung von Beschwerden,
- Vermittlung bei Differenzen und Streitigkeiten zwischen den Organen der oben genannten Körperschaften,
- Beratung bei Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden und
- Unterstützung der Körperschaften bei Kommunalwahlen.
