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Verwaltung

Prävention

Familienbildung

Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie prägen das Zusammenleben und tragen wesentlich zum gesellschaftlichen Leben bei. In den letzten Jahren haben sich die Lebensweisen von Familien stark verändert:

  • Familienstruktur: Familien sind kleiner geworden und machen heute einen geringeren Anteil an der Gesamtbevölkerung aus.
  • Lebensformen: Neben dem klassischen Modell mit Mutter, Vater und Kindern gibt es heute viele alternative Formen, z. B. Alleinerziehende oder Patchwork-Familien.
  • Kulturelle Vielfalt: Familien kommen aus verschiedenen Kulturen, was unterschiedliche Werte, Rollenverständnisse und Lebensweisen mit sich bringt.

Familienbildung – Unterstützung durch die Jugendhilfe

Die Jugendhilfe bietet Familienbildung für Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen an. Ziel ist es, die Handlungskompetenz in verschiedenen Lebenssituationen und Erziehungssituationen zu stärken, insbesondere wenn bestehende Beratungs- und Bildungsangebote nicht ausreichen.

Förderung von Angeboten

Angebote zur Familienbildung können vom Landkreis unterstützt werden. Die Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die unter anderem die Kinder- und Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz umfasst.


Kinder- und Jugendhilfe

Jugendarbeit

Jugendarbeit ist der Teil der Jugendhilfe, der die Förderung der sozialen Kompetenzen und Entwicklung zum Ziel hat. Dabei steht die Förderung der Selbstständigkeit, des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls, der Eigenverantwortlichkeit und des Verantwortungsbewusstseins sowie die Kommunikations-, Kritik-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit im Vordergrund.

Die Jugendarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird von vielen Gremien in den Gemeinden, von Vereinen, Verbänden, Parteien und vor allem zahlreichen, meist ehrenamtlich wirkenden Einzelpersonen geschultert. In der Kreisverwaltung sichern Fachdienste in Zusammenarbeit mit dem Kreistag und dem Jugendhilfeausschuss die Unterstützung der Jugendarbeit ab.

Dieses breite Engagement soll dazu beitragen, die Freizeit von Kindern und Jugendlichen in unserer ländlich geprägten Region attraktiver zu machen. Jugendliche sollen sich mit ihrer Region und ihrem Wohnumfeld verbunden fühlen und auch lernen, sich für ihre eigenen Bedürfnisse einzusetzen. Hierfür bieten Jugendclubs, Freizeitzentren, Mehrgenerationenhäuser, Sportvereine, Musikgruppen oder auch die Freiwillige Feuerwehr gute Möglichkeiten.

Für weitere Informationen zu kommunalen Jugendeinrichtungen besuchen Sie bitte auch die Webseiten unserer Städte und Ämter.

Jugendsozialarbeit

Die Zuwendungen für die Jugendsozialarbeit dienen
folgendem Zweck:

Unterstützung des Landkreises Ludwigslust-Parchim bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit mit den Zielen, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten sowie in Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Die Jugendsozialarbeit wird in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Menschen durchgeführt.

Die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden kofinanziert vom Europäischen Sozialfond und dem Land Mecklenburg – Vorpommern.   


Schulsozialarbeit

Die Zuwendungen für die Schulsozialarbeit dienen folgendem Zweck:

Unterstützung des Landkreises Ludwigslust-Parchim bei der Durchführung der Schulsozialarbeit als niederschwelliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im schulischen Kontext mit folgenden Schwerpunktaufgaben:

  1. Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur  Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven,
  2. Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen,
  3. Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule,
  4. sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichen in ihrem Lebensumfeld,
  5. Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung,
  6. sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung.

Die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden kofinanziert vom Europäischen Sozialfond und dem Land Mecklenburg – Vorpommern.

Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit (Schule plus)

Die Zuwendungen für die Schulsozialarbeit (Schule plus) dienen
folgendem Zweck:

Unterstützung des Landkreises Ludwigslust-Parchim bei der Durchführung der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit mit den Zielen die Potenziale des Sozialraums der Schülerinnen und Schüler partizipativ zu ermitteln, stärker zu berücksichtigen, zu vernetzen und in die Förderung der jungen Menschen sowie ihrer Familien und Lehrkräfte einzubeziehen. Individuelle Bildungsbenachteiligungen sollen abgebaut und den jungen Menschen der Einstieg in den weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg ermöglicht werden. Dabei sind insbesondere folgende Aufgaben umzusetzen: 

  1. Erschließen von Kooperationspartnern im sozialen Umfeld für den Lebens- und Lernort Schule,
  2. Vernetzung mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, der Bildungs- und Freizeitangebote und regionalen Partnern in der Wirtschaft, Verwaltung oder Berufsorientierung,
  3. Teilnahme an Kooperationstreffen und Workshops der Fachkräfte der Schulsozialarbeit zur inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit,
  4. Partizipatives Erkunden der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anleiten beziehungsweise Instrumente und Methoden hierfür zu entwickeln und bereitzustellen,
  5. Gemeinsames Entwickeln von Lösungsstrategien und Projekten unter Einbeziehung bestehender außerschulischer sozialräumlicher Unterstützungspotenziale für den Lebens- und Lernort Schule,
  6. In Einzelfällen die sozialpädagogische Begleitung sowie die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenswelten.

Die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden kofinanziert vom Europäischen Sozialfond und dem Land Mecklenburg – Vorpommern.


Einzelhilfen

Kinder- und Jugenderholung

Solche Maßnahmen dienen dazu Kindern und Jugendlichen in offenen Freizeitveranstaltungen Erholung sowie gemeinsame Unternehmungen und Bildung zu ermöglichen.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Außerschulische Jugendbildung

Solche Veranstaltungen und Maßnahmen haben konkrete Jugendprobleme zum Inhalt und zeigen Jugendlichen Denk- und Handlungsanstöße für verantwortlich- demokratisches Verhalten und Handeln sowie eine positive Lebensgestaltung auf.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Internationale Jugendarbeit

Die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten sowie eine gemeinsame Freizeitgestaltung tragen zum besseren Kennenlernen der Geschichte und Kultur anderer Völker, zum Abbau von Vorurteilen und zu einer kritischeren Auseinandersetzung mit Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Partnerschaft mit Begegnungscharakter bzw. eines realen Jugendaustausches mit internationalen Jugendgruppen.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten sowie eine gemeinsame Freizeitgestaltung tragen zum besseren Kennenlernen der Geschichte und Kultur anderer Völker, zum Abbau von Vorurteilen und zu einer kritischeren Auseinandersetzung mit Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Jugendberufshilfe

Jugendberufshilfe umfasst das Angebotsspektrum arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch). Sie umfasst sozialpädagogisch begleiteten Angebote, die vor allem als benachteiligt oder potenziell benachteiligt geltende junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung, während ihrer Ausbildung und beim Übergang in den Beruf unterstützen. Der Begriff Jugendberufshilfe verweist auf ein überaus vielfältiges Tätigkeitsfeld Sozialer Arbeit, wie z. B. die Berufliche Frühorientierung, bzw. Berufsorientierung.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Des Weiteren betreut der Landkreis Ludwigslust-Parchim das Projekt "Jugend Stärken im Quartier".

Förderangebote

Der Landkreis unterstützt Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Gefördert werden Träger und Maßnahmen im Bereich:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Jugendverbandsarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Angebote zur Unterstützung von Familien

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landkreises. Das bedeutet: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Jede Entscheidung wird sorgfältig geprüft und orientiert sich an den Zielen des Landkreises.

Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit

Für die Jugend- und Schulsozialarbeit werden Zuschüsse zu den Personalkosten gewährt. Grundlage dafür sind festgelegte Qualitätsstandards, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden.

Die Finanzierung der Personalkostenzuschüsse erfolgt durch:

  • Mittel des Landkreises
  • Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Mittel aus dem Europäischer Sozialfonds (ESF)

Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?

Anträge auf Personalkostenzuschüsse müssen spätestens bis August des Jahres eingereicht werden, das dem geplanten Förderbeginn vorausgeht.

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Jugendhilfeplanung

Das Erkennen von Bedarfen, das Anpassen der Angebote und der Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Betreuungslandschaft sind die zentralen Aufgaben des Bereiches Jugendhilfeplanung.

Werden Betreuungsplätze benötigt? Wo besteht ein hoher Platzbedarf? Ist ein Neubau erforderlich und auch zukünftig bedarfsgerecht. Zur Klärung dieser Fragen findet eine intensive Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugend und den Trägern der Einrichtungen statt.

Die Jugendhilfeplanung nimmt erzieherische Hilfen, Schulsozial- und Jugendsozialarbeit und die offene Jugendarbeit in den Blick und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Dokumente

Entgelt- und Leistungsverhandlung nach SGB VIII

Entgeltverhandlungen - Kindertagesstätten

Die Kosten für einen Platz in einer Kindertagesstätte werden gemeinsam zwischen dem Landkreis und dem Träger der Einrichtung festgelegt.

So läuft die Preisfindung ab

  • Jede Kita beschreibt ihr Angebot, also welche Betreuung, Förderung oder Zusatzleistungen sie bereitstellt.
  • Auf dieser Basis werden die Kostengruppen festgelegt, über die dann verhandelt wird.
  • Wichtig ist dabei, wie umfangreich und hochwertig das Angebot ist.

Grundsätze der Vergütung

  • Die Kosten müssen nachvollziehbar und die Vergütung fair und leistungsgerecht sein.
  • Die Einrichtung muss durch die Vergütung weiterhin wirtschaftlich arbeiten können, um alle Kinder gut betreuen zu können.
  • Die Preise orientieren sich an vergleichbaren Einrichtungen in der Umgebung, damit sie fair und transparent sind.

Entgeltverhandlungen -  Hilfen zur Erziehung

Wenn für einzelne Kinder oder Jugendliche besondere Leistungen wie Einzelfallhilfen, Zusatzbetreuungen oder Assistenzleistungen notwendig sind, müssen die Preise individuell vereinbart werden.

Die zuständigen Verhandlerinnen und Verhandler des Fachdienstes Jugend sprechen mit den Trägern, die die Leistung anbieten, und finden gemeinsam eine faire und leistungsgerechte Vergütung.



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