Kindertagesstätten und Tagespflegen
Bedarfsprüfung
Die Förderung richtet sich nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Laut KiföG M-V haben Kinder ab dem 01. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle.
Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten.
Wie wird beantragt?
Der Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird im Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust gestellt.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.
Für die Förderung in einer Tagespflegestelle muss zusätzlich noch der Bedarf aus sozialen oder familiären Gründen nachgewiesen werden.
Downloads
- Satzung des Landkreises Ludwigslust Parchim zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-VPDF-Datei: | 378 kB
- Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Ausgestaltung des Kindertagesförderungsgesetzes M-VPDF-Datei: | 52 kB
- Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder KindertagespflegePDF-Datei: | 213 kB
- Arbeitszeitbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber der Eltern zwecks Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte/TagespflegestellePDF-Datei: | 210 kB
Entgelte / laufende Geldleistungen
- Stichtagsmeldung KindertagespflegeXLSX-Datei: | 12 kB
- Abrechnung der Fachberatung durch den TrägerXLSX-Datei: | 12 kB
Fachaufsicht / Fachberatung
Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Der Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim berät und begleitet die Träger im gesamten Verfahren.
Geprüft werden insbesondere:
- Gesundheits- und Unfallschutz für Kinder und Mitarbeitende
- Rechte und Pflichten des Trägers
- ausreichend qualifiziertes Personal und angemessene Gruppengrößen
- Fort- und Weiterbildung sowie Fachberatung für das pädagogische Personal
- geeignete Räume und Außenspielflächen
- Ausstattung der Einrichtung
Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.
Ansprechpartner
Downloads
- Stichtagsmeldung KindertagespflegeXLSX-Datei: | 12 kB
- Abrechnung der Fachberatung durch den TrägerXLSX-Datei: | 12 kB
Übernahme Verpflegungskosten in Kita und Tagespflege
Für Frühstück, Mittagessen und Kaffee / Vesper fallen in Krippe, Kindergarten und Tagespflege Kosten an. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese übernommen werden.
Frühstück und Kaffee / Vesper
Die Kosten können vom Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim übernommen werden.
Das gilt, wenn Sie z. B. Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung erhalten.
Ohne Leistungsbezug wird Ihr Einkommen geprüft.
Mittagessen
- Bei Bürgergeld / Grundsicherung: Finanzierung über das Jobcenter (Bildung und Teilhabe).
- Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag: Finanzierung über den Fachdienst Soziales (Bildung und Teilhabe).
- Bei Ablehnung im Rahmen von Bildung und Teilhabe: Antrag beim Fachdienst Jugend möglich (einkommensabhängig).
Ansprechpartner
Downloads
Betriebserlaubnisverfahren Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten
Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist dafür das Jugendamt zuständig. Es prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und das Wohl der Kinder gesichert ist.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
- ausreichend qualifiziertes Personal und passende Gruppengrößen
- Umsetzung des Bildungsauftrags
- geeignete Räume und Außenspielflächen
- Ausstattung der Einrichtung
- Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals
- eine schlüssige pädagogische Konzeption
Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.
Kontaktdaten aller Einrichtungen finden Sie im Sozialen Wegweiser des Landkreises.
Erlaubnis für Kindertagespflege
Auch Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis des Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Wichtig sind dabei:
- eine geeignete Qualifizierung
- kindgerechte Räumlichkeiten
- die Umsetzung des Bildungsauftrags
Formulare und Handlungsempfehlungen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer KindertageseinrichtungPDF-Datei: | 1.1 MB
- Antrag auf befristete Ausnahmegenehmigung einer Kindertagesstätten-BetriebserlaubnisPDF-Datei: | 429 kB
- SchlüsselverzeichnisPDF-Datei: | 37 kB
- Änderungsmitteilung vorhandenes PersonalDOC-Datei: | 33 kB
- Änderungsmitteilung Personal NeueinstellungDOC-Datei: | 38 kB
- Änderungsmitteilung Personal ausgeschiedenDOC-Datei: | 37 kB
- Jährlicher Meldebogen Personal KitaXLSX-Datei: | 26 kB
- Handlungsorientierung für das Betriebserlaubnisverfahren KindertageseinrichtungenPDF-Datei: | 388 kB
- Handlungsorientierung für die Voraussetzungen zur Erlaubnis von TagespflegepersonenPDF-Datei: | 893 kB
- Meldung § 47 SGB VIIIPDF-Datei: | 224 kB
- Hinweise zu den MeldepflichtenDOCX-Datei: | 15 kB
- Meldung PersonalmangelDOCX-Datei: | 14 kB
