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Inhalt

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes unterstützt Kinder, Jugendliche und Eltern, damit jungen Menschen sich gut entwickeln und schwierige Lebensereignisse oder Konflikte bewältigt werden können. Auch gehört es zu den Aufgaben des ASD, Kinder unter 18 Jahren, vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Jeder Hinweis auf eine Gefährdung des Wohls des Kindes wird daher entgegengenommen.

Im ASD arbeiten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die dabei helfen die Ursachen für die schwierigen Situationen zu finden und in der Folge die Familien beraten und ihnen individuelle Hilfen zur Erziehung anbieten. Die Beratungen ebenso wie ein Großteil der Hilfen zur Erziehung sind kostenlos.

Kinder und Jugendliche

Hilfe zur Erziehung

Der Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim unterstützt Eltern in schwierigen Lebenssituationen.

Dazu gehören:

  • Beratung beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens
  • Unterstützung bei Partnerschaftskonflikten
  • Begleitung in Trennungs- und Scheidungssituationen

Eltern können sich insbesondere zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts beraten lassen. Wir helfen auch dabei, Umgangsregelungen zu vereinbaren und umzusetzen.

Ihr Anspruch auf Unterstützung

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes sonst nicht ausreichend gesichert ist und Unterstützung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist.

Ziel ist es, gemeinsam gute und tragfähige Lösungen für Ihr Kind zu finden.

Kontakt

  1. Hausanschrift (Ludwigslust)

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Hausanschrift (Parchim)

    Putlitzer Straße 25
    19370 Parchim

Jugendhilfe im Familienrecht

Ansprechpartner für:

  • Parchim, Stadt
  • Amt Parchimer Umland
  • Amt Crivitz
  • Amt Sternberger Seenlandschaft
  • Amt Goldberg-Mildenitz
  • Amt Plau am See
  • Amt Eldenburg Lübz
  1. Herr B. Parlow

    Putlitzer Straße 25
    19370 Parchim


Ansprechpartner für:

  • Stadt Boizenburg
  • Stadt Hagenow
  • Stadt Ludwigslust
  • Stadt Lübtheen
  • Amt Boizenburg-Land
  • Amt Dömitz-Malliß
  • Amt Grabow
  • Amt Hagenow-Land
  • Amt Ludwigslust-Land
  • Amt Neustadt-Glewe
  • Amt Stralendorf
  • Amt Wittenburg
  • Amt Zarrentin

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe unterstützt Jugendliche und Heranwachsende, wenn gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Grundlage sind das Jugendgerichtsgesetz und das Kinder- und Jugendhilferecht.

Zuständig ist das Jugendamt des Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Wer wird begleitet?

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren

Sobald Gericht oder Staatsanwaltschaft informieren, lädt die Jugendgerichtshilfe zu einem Gespräch ein.

Was macht die Jugendgerichtshilfe?

  • führt Gespräche mit den Beschuldigten (auf Wunsch auch mit den Eltern)
  • informiert über Ablauf und mögliche Folgen des Verfahrens
  • erstellt einen Bericht für das Gericht zur persönlichen, sozialen und schulischen bzw. beruflichen Situation
  • regt – wenn möglich – erzieherische Lösungen oder eine Einstellung des Verfahrens an
  • nimmt an der Gerichtsverhandlung teil

Die Mitarbeitenden sind unabhängig von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei. Ziel ist es, eine angemessene und erzieherisch sinnvolle Lösung zu finden.

Wichtig zu wissen

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei.
Die Jugendgerichtshilfe ersetzt keinen Rechtsanwalt, unterstützt aber bei Fragen und Unsicherheiten rund um das Verfahren.

Kontakt

  1. Frau A. Groth

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Frau K. Tackmann

    Putlitzer Straße 25
    19370 Parchim

  3. Herr H. Boroumand

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Kinderschutzkoordination

Die Kinderschutzkoordination im Landkreis Ludwigslust-Parchim vernetzt und unterstützt alle Stellen, die mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen befasst sind.

Dazu gehören:

  • Weiterentwicklung von Verfahren und Handlungskonzepten im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
  • Aufbau und Pflege eines starken Netzwerks Kinderschutz
  • Klare Abstimmung von Aufgaben und Abläufen zwischen den Beteiligten
  • Organisation von Informations- und Fortbildungsangeboten
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderschutz

Unser gemeinsames Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Kontakt

Frau M. Schär

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Unbegleitete minderjährige Ausländer sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Eltern nach Deutschland eingereist sind. Sie benötigen besonderen Schutz und Unterstützung.

Der Fachdienst Jugend sorgt für eine sichere Unterbringung und begleitet sie bei Schule, Gesundheit, Behördenangelegenheiten und ihrer Integration. Ziel ist es, ihnen Stabilität und eine verlässliche Perspektive zu geben.

Kontakt

Frau C. Winkler

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützt Familien, Kinder und junge Menschen, wenn es um die Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe geht. Sie sorgt dafür, dass notwendige Hilfen – zum Beispiel eine Betreuung in einer Pflegefamilie, in einer Wohngruppe oder in einer Kindertageseinrichtung – bezahlt und organisiert werden können.

Dabei prüft sie, welche Kosten übernommen werden und ob Eltern sich entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen müssen. Außerdem berät sie Familien zu Fragen rund um Anträge, Kostenbeiträge und finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden, damit Kinder und Jugendliche die Hilfe bekommen, die sie brauchen, und Familien entlastet werden.

Kontakt

Familien

Adoption und Pflegekinderwesen

Der Fachdienst Jugend im Landkreis Ludwigslust-Parchim sucht Familien, Paare und Einzelpersonen, die einem Kind ein sicheres und liebevolles Zuhause geben möchten – vorübergehend oder dauerhaft.

In Abendseminaren bereiten wir Sie gut auf diese Aufgabe vor. Sie erhalten wichtige Informationen, lernen andere Interessierte kennen und sprechen mit erfahrenen Pflegeeltern.

Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Informationsgespräch.

Wen wir suchen

Menschen, die

  • einem Kind Sicherheit und Geborgenheit geben
  • seine Lebensgeschichte respektieren
  • den Kontakt zur Herkunftsfamilie unterstützen
  • bereit sind, Verantwortung zu übernehmen

Unsere Unterstützung

Wir begleiten Sie von Anfang an – mit Vorbereitung, persönlicher Beratung, Fortbildungen und Austauschmöglichkeiten.

Pflegeformen

  • Vollzeitpflege (befristet oder dauerhaft)
  • Kurzzeitpflege (für einen begrenzten Zeitraum)
  • Bereitschaftspflege (kurzfristige Aufnahme in Krisensituationen)

Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Der Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim unterstützt Eltern:

  • beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens
  • bei Konflikten in der Partnerschaft
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen

Eltern können sich insbesondere zu Sorge- und Umgangsrechten beraten lassen und Hilfe bei der Vereinbarung und Umsetzung von Umgangsregelungen erhalten.

Rechtlicher Anspruch:
Sorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht gewährleistet ist und Unterstützung für dessen Entwicklung notwendig und geeignet ist.