Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim
Vom Prüfauftrag über Kreistagsbeschluss bis hin zur Gründung: Das Thema Erhalt und Sicherung von Kulturdenkmälern im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschäftigte seit geraumer Zeit den Kreistag Ludwigslust-Parchim wie auch die Kreisverwaltung. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember 2024 ebneten die Kreistagsmitglieder den Weg zur Gründung des "Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim (ZKD-LUP); bereits am 20. Dezember 2024 konnten die Notarverträge unterzeichnet werden, damit der Zweckverband mit Wirkung 01.01.2025 seine Arbeit aufnehmen konnte.
Der Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim besteht aus den Mitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stadt Dömitz und Gemeinde Raben Steinfeld – weitere Mitglieder können später aufgenommen werden. Der Ausgestaltung des Zweckverbandes liegen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Verbandssatzung zugrunde, die der Kreistag ebenfalls beschlossen hat.
Rückblick: Nach Beschlussfassung des Kreistages im Mai 2024 wurde der Landkreis beauftragt zu prüfen, inwiefern die Flachlandfestung Dömitz und das Schloss Raben Steinfeld nachhaltig für die Zukunft gesichert und genutzt werden können. „Mehrere Kriterien haben für die Gründung eines Zweckverbandes gesprochen“, erläuterte Landrat Stefan Sternberg. Unter anderem die Mitwirkung mehrerer kommunaler Körperschaften, die Kommunalkreditfähigkeit und der Beitritt weiterer Träger – insbesondere des Landes – müssen gewährleistet sein.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Aktuell geht der Landkreis mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für die Festung Dömitz von rund 50 Millionen Euro und für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Haushaltssatzung inklusive Anlagen
Soweit beim Erlass der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 154 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 2025-12-17 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2026PDF-Datei: | 434 kB
- Haushaltsplan 2026 für den Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 1.1 MB
- 2025-03-20 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2025PDF-Datei: | 461 kB
- Haushaltsplan 2025 für den Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 1.1 MB
Bekanntmachungen
2025-02-03 Öffentliche Bekanntmachung - Verbandssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim (ZKD-LUP)
Belehrung: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß Paragraf 154 in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung-, Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Pressemitteilungen
Land MV unterstützt Schlosssanierung in Raben Steinfeld
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ebnet mit einem finanziellen Zuschuss den weiteren Weg zur vollumfänglichen Sanierung des Schlosses Raben Steinfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim: So überreichte Bauminister Christian Pegel heute (11.03.2026) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 256.500 Euro an Landrat Stefan Sternberg, der in seiner Funktion als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim den Zuwendungsbescheid entgegennehmen darf. „Die Unterstützung des Landes zeigt die Bedeutung des Schlosses, schließlich steht es sowohl räumlich als auch von den Blickachsen her in direktem Bezug zum UNESCO-Weltkulturerbe, dem Residenzschloss Schwerin“, sagt Landrat Stefan Sternberg.
Mit dem Zuschuss des Landes wird der Projektabschnitt „Gutachterliche Bestandsaufnahme“ finanziert; bereits im vergangenen Dezember wurde dieser Projektabschnitt vorbereitet. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rund 285.000 Euro. In den kommenden Monaten bis zum Sommer werden nun einige Gutachten erstellt. Dabei geht es unter anderem um die Schadstoffbelastung, um Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Gründung des Schlosses und auch Holzschutz- wie auch Artenschutzgutachten.
Von Juli bis Dezember 2025 wurde im ersten Projektabschnitt das ehemalige Internatsgebäude abgerissen. Mit der Sanierung und Umstrukturierung sowie einem Anbau wird das Ziel verfolgt, das historische Schloss einer neuen Nutzung zuzuführen. Dabei sollen Räume für die Gemeinde, ein Trauzimmer mit Saal sowie multifunktionale Tagungsräume und Büroflächen entstehen. Dazu wird ein Konzept für eine neue, denkmalgerechte und zeitgemäße, langfristige und wirtschaftliche Nutzung und Betreibung des Schlosses entwickelt.
Die Planungs- und Sanierungsarbeiten ebenso wie die Erstellung von Konzepten laufen unter dem Dach des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim. Neben dem Landkreis gehören dem Verband die Stadt Dömitz und die Gemeinde Raben Steinfeld zum Erhalt und zur Sicherung ihrer Denkmäler an. Der Landkreis übernimmt die allgemeine Verwaltung, die Durchführung des Haushalts- und Rechnungswesens, die Personalverwaltung des Zweckverbandes sowie die Betreuung der Bauprojekte.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Stand heute, geht der Zweckverband mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für das Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus. Bei der Festung Dömitz, die ebenfalls als Baudenkmal von großer nationaler Bedeutung ist, geht der Landkreis derzeit von Investitionskosten von rund 50 Millionen Euro aus. Die Dömitzer Flachlandfestung ist der einzige, vollständig erhaltene Festungsbau der Renaissance in Norddeutschland.
Mehr Informationen rund um den Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim finden Sie im Internet unter www.kreis-lup.de/kulturdenkmaeler
Neue Festungsbrücke von Dömitz offiziell eingeweiht
Einst diente sie dem Schutz der Festung Dömitz. Heute ist sie der Hauptzugang – die Festungsbrücke. Über sie kommen Besucherinnen und Besucher, um sich die Festung Dömitz anzuschauen. Das Dömitzer Kulturdenkmal lädt in eine andere Welt ein. „Die Festung ist ein wichtiges Kulturgut für den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Doch sie ist auch ein sehr schweres Erbe – vor allem für die Stadt Dömitz. Deshalb ist die Gründung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim für beide Denkmäler – Festung Dömitz und Schloss Raben Steinfeld – wichtig und richtig gewesen“, sagt Landrat Stefan Sternberg.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Festungsbrücke für 75.000 Euro saniert; einige Balken und Bretter waren bereits vermodert, mussten ersetzt werden. Nun konnte die Brücke offiziell von Landrat Stefan Sternberg und Hubert Ludwig, dem Geschäftsführer von Lotto Mecklenburg-Vorpommern eingeweiht werden. „Als einziger, noch vollständig erhaltener Festungsbau der Renaissance in Norddeutschland gilt die Festung Dömitz als ein besonderes Wahrzeichen Mecklenburg-Vorpommerns. Es macht uns stolz, zum Erhalt dieses kulturellen Erbes beitragen zu können und fortan den sicheren Zugang zur Festungsanlage zu ermöglichen. Als Landeslotteriegesellschaft gehört es zum Selbstverständnis von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern, das Gemeinwohl in unserem Bundesland zu fördern. Neben der Unterstützung von Kultur, Sport, Natur- und Umweltschutz sowie sozialen Projekten, gehört der Denkmalschutz, gefördert über die GlücksSpirale, zum festen Bestandteil unseres Engagements. Diese Verantwortung trägt dazu bei, dass bedeutende Bauwerke mit regionaler und nationaler Relevanz – wie die Festung Dömitz – auch für kommende Generationen erhalten bleibt“, so Hubert Ludwig, Geschäftsführer LOTTO Mecklenburg-Vorpommern.
Fortan erinnert eine Plakette an die Unterstützung. Gemeinsam mit Hubert Ludwig konnte Landrat Stefan Sternberg diese Plakette anbringen. „Wir sind der Landeslotteriegesellschaft für die Unterstützung sehr dankbar.“
Hintergrund: Der Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim besteht aus den Mitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stadt Dömitz und Gemeinde Raben Steinfeld – weitere Mitglieder können später aufgenommen werden. Der Ausgestaltung des Zweckverbandes liegen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Verbandssatzung zugrunde, die der Kreistag ebenfalls beschlossen hat.
Im vergangenen Jahr stimmten die Kreistagsmitglieder der Gründung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim in der Dezembersitzung zu; seit Januar dieses Jahres agiert der Zweckverband, erarbeitet aktuell ein Nutzungskonzept für beide Kulturdenkmäler – Schloss Raben Steinfeld und Festung Dömitz.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Aktuell geht der Landkreis mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für die Festung Dömitz von rund 50 Millionen Euro und für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Umfangreiche Arbeiten für Erhalt und künftige Nutzung des Schlosses Raben Steinfeld kurz vor dem Start
Noch steht der massige Dreigeschosser direkt neben dem Schloss Raben Steinfeld. Doch das Gebäude, Ende der 80er Jahre als Wohnheim der Ingenieurschule für Forstwirtschaft errichtet, hat schon lange ausgedient und wird weichen. Zu marode ist die Substanz des einstigen Internatsgebäudes inzwischen, zu unpassend auch das bauliche Erscheinungsbild im Schlosspark, in unmittelbarer Nachbarschaft des Schlosses.
Im Juni, berichtete der Schweriner Architekt Matthias Leifels am Dienstag (22.04.2025) bei einem Vor-Ort-Termin mit Landrat Stefan Sternberg, wird der Abriss einschließlich weiterer Nebengelasse beginnen. Das ist gleichsam der sichtbare Auftakt für ein Großvorhaben unter dem Dach des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim: der Erhalt und die Weiterentwicklung des Schlosses Raben Steinfeld. Die Planungen für dieses bedeutende Projekt laufen schon seit einiger Zeit.
Mit der Planung für den Abriss des Anbaus ist das Architekturbüro Leifels Architekten BDA beauftragt, ebenso mit der planerischen Begleitung der gutachterliche Bestandsaufnahme des Schlosses. Des Weiteren wird ein Schadstoffgutachter den sauberen, sortenreinen Abriss fachmännisch vorbereiten. Ziel ist es, die Abrissarbeiten bis Ende November dieses Jahres abzuschließen.
Das Schloss Raben Steinfeld am Südostufer des Schweriner Sees war einst Residenz für den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und dessen Familie. Nach wechselvoller Geschichte und unterschiedlichster Nutzung gehört das Ensemble heute der Gemeinde Raben Steinfeld. Das Gebäude und der Park sind für den Ort prägend und stehen sowohl räumlich als auch von den Blickachsen her in unmittelbarer
Beziehung zum UNESCO-Weltkulturerbe „Residenzensemble Schwerin“.
Mit der Sanierung und Umstrukturierung sowie einem Anbau wird das Ziel verfolgt, das historische Schloss einer neunen Nutzung zuzuführen. Dabei sollen Räume für die Gemeinde, ein Trauzimmer mit Saal sowie multifunktionale Tagungsräume und Büroflächen entstehen. Dazu wird ein Konzept für eine neue, denkmalgerechte und zeitgemäße, langfristige und wirtschaftliche Nutzung und Betreibung des Schlosses entwickelt.
Die Planungs- und Sanierungsarbeiten ebenso wie die Erstellung von Konzepten laufen unter dem Dach des zum Beginn dieses Jahres gegründeten Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim. Neben dem Landkreis gehören dem Verband die Stadt Dömitz und die Gemeinde Raben Steinfeld zum Erhalt und zur Sicherung ihrer Denkmäler an. Der Landkreis übernimmt die allgemeine Verwaltung, die Durchführung des Haushalts- und Rechnungswesens, die Personalverwaltung des Zweckverbandes sowie die Betreuung der Bauprojekte.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Stand heute, geht der Zweckverband mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Kreistag stimmt Gründung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler zu
Jetzt ist der Weg frei: Der Kreistag Ludwigslust-Parchim hat am Dienstagabend (17.12.2024) der Gründung des „Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim“ (ZKD-LUP) mit großer Mehrheit zugestimmt. „Das ist ein wichtiges Signal in Richtung der Stadt Dömitz und der Gemeinde Raben Steinfeld zum Erhalt ihre Denkmäler – der Festung Dömitz und dem Schloss Raben Steinfeld. Mit Gründung dieses Zweckverbandes können wir Sanierungsmaßnahmen angehen und ein nachhaltiges Konzept zur Nutzung erstellen“, sagte Landrat Stefan Sternberg nach der Beschlussfassung durch den Kreistag.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gründen der Landkreis Ludwigslust-Parchim, die Stadt Dömitz und die Gemeinde Raben Steinfeld nun den Zweckverband, der sich der Erhaltung und Sicherung mittels Sanierungsmaßnahmen beider Kulturdenkmäler verschreibt. Der Landkreis übernimmt als Unterstützungsleistung die allgemeine Verwaltung, die Durchführung des Haushalts- und Rechnungswesens, die Personalverwaltung des Zweckverbandes sowie die Betreuung der Bauprojekte.
Der Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim besteht aus den Mitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stadt Dömitz und Gemeinde Raben Steinfeld – weitere Mitglieder können später aufgenommen werden. Der Ausgestaltung des Zweckverbandes liegen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Verbandssatzung zugrunde, die der Kreistag ebenfalls beschlossen hat.
Rückblick: Nach Beschlussfassung des Kreistages im Mai dieses Jahres wurde der Landkreis beauftragt zu prüfen, inwiefern die Flachlandfestung Dömitz und das Schloss Raben Steinfeld nachhaltig für die Zukunft gesichert und genutzt werden können. „Mehrere Kriterien haben für die Gründung eines Zweckverbandes gesprochen“, erläutert Landrat Sternberg. Unter anderem die Mitwirkung mehrerer kommunaler Körperschaften, die Kommunalkreditfähigkeit und der Beitritt weiterer Träger – insbesondere des Landes – müssen gewährleistet sein.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Stand heute, geht der Landkreis mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für die Festung Dömitz von rund 50 Millionen Euro und für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Bei der Flachlandfestung Dömitz handelt es sich um den heute einzigen, vollständig erhaltenen Festungsbau der Renaissance in Norddeutschland. In ihrem weitgehend unversehrten Erhaltungszustand ist die Festung Baudenkmal von großer nationaler Bedeutung. Bereits Ende September 2024 wurden die ersten Fördermittel zugesichert: Aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesregierung fließen rund 2,255 Millionen Euro in Richtung Festung Dömitz. Neben den Bundesmitteln wird sich auch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit knapp zwei Millionen Euro beteiligen. Zusammen mit Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von 100.000 Euro stehen jetzt 4,5 Millionen Euro bereit.
Das Schloss Raben Steinfeld und die umgebende Parklandschaft sind für den gesamten Ort Raben Steinfeld prägend. Das Schloss steht sowohl räumlich als auch von den Blickachsen her in unmittelbarer Beziehung zum UNESCO-Weltkulturerbe „Residenzensemble Schwerin - Kunst des Historismus“.
Erster Baustein zum Erhalt der Festung Dömitz
2.255.000 Euro aus den Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesregierung hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages zugunsten der Festung Dömitz freigegeben und entspricht damit einem Antrag der Stadt Dömitz vom März dieses Jahres. Den Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Dömitz hat die Information in dieser Woche erreicht.
Damit trägt die engmaschige Zusammenarbeit des Landkreises und der Stadt mit dem Ziel der Entwicklung der Festung Dömitz erster Früchte. Mit den Mitteln wird es möglich sein, die ersten Sicherungsmaßnahmen des Kommandantenhauses vorzunehmen, um dessen Denkmalwert dauerhaft zu sichern.
Das Kommandantenhaus der Festung Dömitz ist das zentrale Bauwerk der historischen Festung. Die Festung in Form eines Fünfecks wurde im 16. Jahrhundert errichtet und ist der einzige vollständig erhaltene Festungsbau der Renaissance in Norddeutschland.
Landrat Stefan Sternberg: „Ich danke allen Beteiligten auf allen Ebenen für den Einsatz, um auf Bundesebene auf die Festung Dömitz als Denkmal von nationaler Bedeutung aufmerksam zu machen. Hier konnten die Bundestagsabgeordneten mit Wahlkreis im Landkreis die besondere Bedeutung mit ihrer örtlichen Kenntnis unterstreichen. Insbesondere die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, MdB Reem Alabali-Radovan, hat zusammen mit der Landesregierung, dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege und dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, und dem Finanzminister Dr. Heiko Geue auf Bundesebene für das Projekt geworden. Für diese Unterstützung möchte ich mich im Namen unseres Landkreises und der Stadt Dömitz ganz herzlich bedanken.“
Neben den Bundesmitteln wird sich auch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 2 Millionen Euro beteiligen. Zusammen mit Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von 100.000 Euro stehen jetzt 4,5 Millionen Euro bereit.
Konkret kann nunmehr die Sicherung und Instandsetzung der Fundamente, die Reparatur und statische Ertüchtigung aller tragenden Bauteile der Mauerwerks- und Fachwerkwände und Holzbalkendecken, Freilegen, Sicherung, Verpressung und Vernadelung der statisch relevanten Risse im Backsteinmauerwerk und in den Gewölben, die Instandsetzung der Holzschäden an den Dachstühlen und die Ergänzung fehlender Teile des Dachwerks erfolgen. Diese Maßnahmen sind die Grundlage für weitere Nutzungsüberlegungen mit dem Ziel der Belebung der Festung.
„Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird auf Basis des Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2023 zeitnah einen Vorschlag unterbreiten, wie mit mehreren Partnern dauerhaft eine tragfähige Struktur für den Betrieb und die Sanierung der Festung gebildet werden kann“, sagt Landrat Sternberg. „Ich freue mich, dass wir über mehrere Partner Finanzierungszusagen haben, die die Perspektive bieten, die Festung in einem mittelfristigen Zeitraum zu sanieren. Der Landkreis bietet nunmehr an, die Stadt Dömitz insbesondere mit der Manpower aus der Kreisverwaltung zu unterstützen, die Voraussetzungen zu schaffen, die Mittel zeitnah zu verbauen. Ziel ist es, mit schnellem Handeln zeitnah den weiteren Verfall der Festung zu stoppen.“
Hier zeige sich auch die Wichtigkeit der Funktion des Landkreises, bei Aufgaben auf örtlicher Ebene, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigen, ausgleichend und unterstützend zu wirken. „Speziell die Festung Dömitz strahlt weit über die Gemeindegrenzen hinaus“, so Landrat Sternberg, „und genau in diesem Bereich ist der Landkreis gefragt.“
National bedeutend: Landkreis setzt sich für Zukunft der Festung Dömitz und des Schlosses Raben Steinfeld ein
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will sich verstärkt für den Erhalt von kulturhistorischen Denkmälern mit nationaler Bedeutung im Landkreis einsetzen. Konkret geht es um die Flachlandfestung Dömitz und um das Schloss Raben Steinfeld. Heute Abend (14.05.2024) hat der Kreistag Ludwigslust-Parchim einem Beschlussentwurf der Kreisverwaltung für einen umfassenden Prüfauftrag zugestimmt.
Die Wirkung beider Denkmäler gilt als überregional und erstreckt sich weit über die jeweilige Gemeinde hinaus. Aufgrund der denkmalpflegerischen Bedeutung besteht aus Sicht des Landkreises die gesellschaftliche Verpflichtung, die Geschichte der Festung Dömitz und des Schlosses Raben Steinfeld auch für die nachfolgenden Generationen dauerhaft zu erhalten und erlebbar zu bewahren. Dömitz und Raben Steinfeld als Belegenheitsgemeinden und jeweilige Eigentümer der Objekte sind mit dem Erhalt finanziell und auch inhaltlich auf Dauer nicht im erforderlichen Umfang gewachsen.
Zum einem wird die Kreisverwaltung nun vor diesem Hintergrund prüfen, in welchem Umfang eine teilweise oder vollständige Übernahme der Trägerschaft beider Denkmäler durch den Landkreis für deren Erhalt und Entwicklung und die Etablierung einer dauerhaften und wirtschaftlichen Nutzung sinnvoll und förderlich ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, mit welchen Inhalten und welcher Ausrichtung ein Konzept für eine dauerhafte Nutzung auszugestalten wäre, um einen Erhalt der Denkmäler bei einem wirtschaftlich tragfähigen Betrieb zu sichern.
Zum anderen geht es um die finanziellen Grundlagen: welche Fördermöglichkeiten für diese Vorhaben bestehen und erschlossen werden können und in welcher Form die Gemeinden Dömitz und Raben Steinfeld finanziell und inhaltlich auf Dauer entlastet werden können. Ebenso soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, welche Konzeption für das Eigentum und den Betrieb beider Denkmäler dauerhaft sinnvoll ist, die gleichzeitig eine Mitwirkung aller Beteiligten und Finanzierungsverantwortlichen sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Etablierung einer dauerhaften denkmalerhaltenden und denkmalgerechten Nutzung eröffnet.
Als Arbeitsgrundlage und zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen des Kreistages will die Verwaltung ein Nutzungskonzept sowie Überlegungen zu Wiederherstellung, Sicherung und baulichen Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Kostenschätzungen erarbeiten lassen. Dies soll in Abstimmung mit den Gemeinden und dem Landesamt für Denkmalpflege geschehen. Mit Blick auf die Finanzierung soll der Landrat im Namen des Landkreises und mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde Förderanträge stellen können, soweit geeignete Fördermöglichkeiten erkennbar sind. Stand heute, geht der Landkreis mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für die Festung Dömitz von rund 50 Millionen Euro und für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Des Weiteren geht es um einen Vorschlag für eine mögliche künftige Eigentümerstellung des Landkreises oder eine Beteiligung an einer solchen und eine Betreiberorganisation unter Einbindung des Landkreises. In diesem Zusammenhang soll der Landrat ermächtigt werden, Verhandlungen mit möglichen Nutzern der Objekte zu führen und hierauf ein Finanzierungskonzept aufzubauen.
Grundlegend ist ebenfalls die Verhandlung mit der Gemeinde Raben Steinfeld und der Stadt Dömitz zu einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Landkreis, mit dem Ziel des Erhaltens der Denkmäler und deren Weiterentwicklung. Ausdrücklich verweist die Kreisverwaltung in ihrem Beschlussantrag darauf, dass der Landkreis gemäß Kommunalverfassung seine Verantwortlichkeit anerkennt, die Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgabe zu unterstützen.
Bei der Flachlandfestung Dömitz handelt es sich um den heute einzigen, vollständig erhaltenen Festungsbau der Renaissance in Norddeutschland. In ihrem weitgehend unversehrten Erhaltungszustand ist die Festung Baudenkmal von großer nationaler Bedeutung.
Das Schloss Raben Steinfeld und die umgebende Parklandschaft sind für den gesamten Ort Raben Steinfeld prägend. Das Schloss steht sowohl räumlich als auch von den Blickachsen her in unmittelbarer Beziehung zum „Residenzensemble Schwerin - Kunst des Historismus“ auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe.
