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Kriminalitätsprävention

Kriminalitätsprävention heißt, Straftaten frühzeitig zu verhindern und Sicherheit im Alltag zu stärken. Ziel ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Da Kriminalität viele Ursachen hat, ist Prävention eine gemeinsame Aufgabe von Kommune, Institutionen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern. Durch Zusammenarbeit und Vernetzung lassen sich nachhaltige Lösungen erreichen.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim koordiniert der Kriminalitätspräventionsrat diese gemeinsame Arbeit unter dem Vorsitz des Landrates.

Tipps zur Sicherheit

Vorsicht: Betrug durch falsche Polizisten am Telefon

Betrüger geben sich am Telefon als Polizisten, Staatsanwälte oder andere Behörden aus. Sie versuchen, Menschen – häufig ältere – dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen herauszugeben.

Dabei erscheint auf dem Telefondisplay oft die Notrufnummer 110 oder die Nummer einer echten Polizeidienststelle. Diese Anzeige ist gefälscht.

So gehen die Betrüger vor

  • Sie behaupten, es gebe Hinweise auf Einbrüche oder Betrüger in Ihrer Nähe.

  • Sie sagen, Ihr Geld oder Ihre Wertsachen seien zu Hause oder auf der Bank nicht sicher.

  • Ein angeblicher Polizist kündigt an, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände „in Sicherheit“ zu bringen.

  • Teilweise fordern sie auch Überweisungen oder Bargeldabhebungen bei der Bank.

  • Sie setzen ihre Opfer massiv unter Druck und rufen mehrfach an.

Wichtig: Die echte Polizei macht so etwas niemals.

So schützen Sie sich

  • Die Polizei fordert niemals Geld oder Wertsachen.

  • Die Polizei ruft nicht unter der Notrufnummer 110 an.

  • Geben Sie am Telefon keine Informationen zu Geld, Konten oder Wertsachen preis.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – legen Sie einfach auf. Das ist nicht unhöflich.

  • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür.

  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Fremde.

Was tun im Zweifel?

  • Legen Sie auf und wählen Sie die 110 selbst (nicht über die Rückruftaste).

  • Oder wenden Sie sich an Ihr örtliches Polizeirevier.

Wenn Sie betroffen sind

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein?
Wenden Sie sich sofort an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Förderung von Präventionsprojekten in M-V

Anträge zur Förderung von Präventionsprojekten sind beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung bis zum 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr schriftlich einzureichen.

Die Fördermittel werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung beantragt und vergeben. Gefördert werden Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung.

Kontakt

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V

Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Dokumente

Förderung von Präventionstagen

Motto „Face 2 Face“ – von Angesicht zu Angesicht

Beispiele für Präventionsthemen:

  • Medien- und Kommunikationsaufklärung
  • Umgang mit Rauschmitteln
  • Integration als Prävention
  • Jugendkriminalität
  • Verkehrssicherheit
  • Gewalt gegen Frauen/sexualisierte Gewalt
  • Sport statt Gewalt

Finanzielle Förderung (max. 400,00 € pro Präventionstag)

Zweckbindung

  • Verbrauchsmaterial (max. 150,00 €)
  • Aufwandsentschädigung (5,00 € / Stunde)
  • Büromaterial
  • Versorgung
  • pädagogisches Material
  • Fahrkosten (Positionen 2 -6 jeweils ca. 50,00 €)

Diese Aktivitäten der Präventionsarbeit können alle Altersgruppen einbeziehen. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Dokumente

Kriminalitätsprävention

Wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet der Begriff Prävention zunächst ein "Zuvorkommen" bzw. eine Vorbeugung. Präventive Handlungen oder Maßnahmen sollen nach diesem Verständnis verhindern, dass individuell, sozial oder gesellschaftlich unerwünschte Zustände oder Entwicklungen eintreten.
Kriminalitätsprävention ist die Aufgabe einer modernen Gesellschaft, Kriminalität bereits in oder vor ihrer Entstehung zu verhindern. Die vorbeugende Bekämpfung der Kriminalität stellt die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen zur Verhütung von Straftaten dar. (nach Landespräventionsrat Niedersachsen, Glossar zum Beccaria-Programm).

Kriminalprävention hat die Aufgabe, die unterschiedlichsten Erscheinungsformen von Kriminalität bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und daraus vorbeugende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.
Da die Ursachen vielfältig sind, ist Kriminalprävention nicht nur eine Aufgabe der Polizei und Justiz, sondern vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Die Grundlage für kommunale Kriminalprävention ist die Erkenntnis, dass bei der Bekämpfung der Kriminalität ein gemeinsames, vernetztes Vorgehen aller Verantwortlichen weit mehr Erfolg verspricht als Einzelmaßnahmen. Daher sollen alle gesellschaftlichen Kräfte in die gemeinsame Sicherheitsarbeit einbezogen werden. Dies geschieht im Landkreis Ludwigslust-Parchim durch die Arbeit des Kriminalitätspräventionsrates, deren Vorsitz unser Landrat, Herr Stefan Sternberg, übernommen hat.

 "Besser ist es, den Verbrechen vorzubeugen, als sie zu bestrafen." (Cesare Beccaria 1764)

Förderung von Präventionsprojekten in M-V

Anträge zur Förderung von Präventionsprojekten sind beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung bis zum 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr schriftlich einzureichen.

Die Fördermittel werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung beantragt und vergeben. Gefördert werden Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung.

Kontakt

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V

Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Dokumente

Förderung von Präventionstagen

Motto „Face 2 Face“ – von Angesicht zu Angesicht

Beispiele für Präventionsthemen:

  • Medien- und Kommunikationsaufklärung
  • Umgang mit Rauschmitteln
  • Integration als Prävention
  • Jugendkriminalität
  • Verkehrssicherheit
  • Gewalt gegen Frauen/sexualisierte Gewalt
  • Sport statt Gewalt

Finanzielle Förderung (max. 400,00 € pro Präventionstag)

Zweckbindung

  • Verbrauchsmaterial (max. 150,00 €)
  • Aufwandsentschädigung (5,00 € / Stunde)
  • Büromaterial
  • Versorgung
  • pädagogisches Material
  • Fahrkosten (Positionen 2 -6 jeweils ca. 50,00 €)

Diese Aktivitäten der Präventionsarbeit können alle Altersgruppen einbeziehen. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Dokumente

Tipps zur Sicherheit

Vorsicht: Betrug durch falsche Polizisten am Telefon

Betrüger geben sich am Telefon als Polizisten, Staatsanwälte oder andere Behörden aus. Sie versuchen, Menschen – häufig ältere – dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen herauszugeben.

Dabei erscheint auf dem Telefondisplay oft die Notrufnummer 110 oder die Nummer einer echten Polizeidienststelle. Diese Anzeige ist gefälscht.

So gehen die Betrüger vor

  • Sie behaupten, es gebe Hinweise auf Einbrüche oder Betrüger in Ihrer Nähe.

  • Sie sagen, Ihr Geld oder Ihre Wertsachen seien zu Hause oder auf der Bank nicht sicher.

  • Ein angeblicher Polizist kündigt an, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände „in Sicherheit“ zu bringen.

  • Teilweise fordern sie auch Überweisungen oder Bargeldabhebungen bei der Bank.

  • Sie setzen ihre Opfer massiv unter Druck und rufen mehrfach an.

Wichtig: Die echte Polizei macht so etwas niemals.

So schützen Sie sich

  • Die Polizei fordert niemals Geld oder Wertsachen.

  • Die Polizei ruft nicht unter der Notrufnummer 110 an.

  • Geben Sie am Telefon keine Informationen zu Geld, Konten oder Wertsachen preis.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – legen Sie einfach auf. Das ist nicht unhöflich.

  • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür.

  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Fremde.

Was tun im Zweifel?

  • Legen Sie auf und wählen Sie die 110 selbst (nicht über die Rückruftaste).

  • Oder wenden Sie sich an Ihr örtliches Polizeirevier.

Wenn Sie betroffen sind

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein?
Wenden Sie sich sofort an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Kontakt

Anett Nuklies

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim