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Schiedsstelle

Die Schiedsstelle hilft dabei, Streitigkeiten im sozialen Bereich zu klären. Sie wird eingeschaltet, wenn es Meinungsverschiedenheiten über Leistungen oder deren Bezahlung gibt. Dabei ist sie unabhängig und nicht weisungsgebunden. In der Schiedsstelle arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Interessengruppen zusammen.

Ziel der Schiedsstelle ist es, zwischen unterschiedlichen Interessen zu vermitteln und eine faire, sachgerechte Lösung zu finden. Sie kennt sich mit den jeweiligen Fachthemen gut aus und ist dafür da, gegensätzliche Standpunkte zusammenzuführen.

Bei der Beurteilung von Fragen wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit hat die Schiedsstelle einen eigenen Entscheidungsspielraum. Gerichte überprüfen ihre Entscheidungen deshalb nur eingeschränkt. Sie prüfen lediglich, ob die Schiedsstelle die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat, den Sachverhalt vollständig ermittelt wurde und das Verfahren fair sowie ohne Willkür durchgeführt wurde.

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist es vor allem Aufgabe der Schiedsstelle selbst, diese Begriffe mit Inhalt zu füllen und anzuwenden. Deshalb hält sich die gerichtliche Kontrolle in diesen Punkten zurück.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist verpflichtend. Sowohl Leistungsanbieter als auch Kostenträger müssen sich im Streitfall daran beteiligen, wenn eine Vereinbarung über Leistungen und Entgelte nach dem SGB VIII, dem SGB IX oder dem SGB XII zustande kommen soll.