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Trichinenuntersuchung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Trichinenuntersuchungen.

Diese Seite befindet sich aktuell im Aufbau. Bald können Sie hier die aktuellen Untersuchungsergebnisse arbeitstäglich-aktuell abrufen.

Gebührenbefreiung für Jagdausübungsberechtigte

Angesichts höherer Belastung und mehr Aufwendungen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest entlastet der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Jagdausübungsberechtigten 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim verzichtet auf die Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Dezember bis auf Widerruf. Anlass ist die zunehmende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in angrenzenden Ländern und ersten Fällen in Sachsen und Brandenburg. Hier sieht der Landkreis Ludwigslust-Parchim einen erhöhten Bedarf an Jagden zur Reduzierung des Ausbruchrisikos im Gebiet des Landkreises. Jagdausübungsberechtigte sind, aufgrund der vermehrten Jagdaktivitäten, entsprechend erhöhten Jagdaufwendungen ausgesetzt.

Um diese Aufwendungen zu mindern und Anerkennung für den Einsatz zur Sicherung heimatlicher Tierbestände zu würdigen und das öffentliche Interesse auf Schutz vor Tierseuchen hervorzuheben, befreit der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Jagdausübungsberechtigten und die Wildverarbeitungsbetriebe von der Gebühr der Trichinenuntersuchung.

Von November 2019 bis März 2020 wurden insgesamt 7.943 Wildschweine davon 4.789 von Jägern und 3.154 von Wildverarbeitungsbetrieben) beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Trichinenuntersuchung gemeldet. Für die Zeit von Dezember 2020 bis März 2021 wird, unter Berücksichtigung verstärkter Jagden, von ca. 9.000 erlegten Wildschweinen (5.500 von Jägern und 3.500 durch Wildverarbeitungsbetriebe) ausgegangen.

Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung – und entsprechend die Einnahmeeinbußen im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises – belaufen sich bei geschätzten 9.000 Untersuchungen auf insgesamt ca. 64.600 Euro.

Hintergrund: Fleisch von Wildschweinen und anderen Tieren unterliegt der amtlichen Untersuchungspflicht, wenn es zum Genuss für Menschen verwendet werden soll. Damit soll einer Trichinenerkrankung bei Menschen vorgebeugt werden.

Kontakt

Andreas Bonin

Pressesprecher

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Informationen zur Abgabe und Untersuchung    

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit der Angaben auf dem Wildursprungsschein / Probenbegleitschein!

Wildschweine bzw. Hausschweine

  • Wildursprungsmarkennummer bzw. Ohrmarkennummer
  • Adressangaben: Vor- und Zuname
  • PLZ / Wohnort
  • Telefonnummer

Die Proben sind mit der Wildmarken- bzw. Ohrmarkennummer zu kennzeichnen Die Befundmitteilung erfolgt postalisch als vereinfachter Prüfbericht auf dem Wildursprungsschein / Probenbegleitschein.


Trichinensammelstelle Ludwigslust

  • Probenannahme: Montag – Freitag (Entgegennahme der Proben an der Information)
  • Täglicher Kurier zur Untersuchungsstelle
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 09:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen.


Trichinenuntersuchungsstelle Parchim

  • Probenannahme: Montag – Freitag (Entgegennahme der Proben an der Information)
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 10:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen.


Trichinensammelstelle Schwerin (im Gebäude der Nahverkehr Schwerin GmbH)

  • Probenannahme: Montag – Freitag
  • Kurier zur Untersuchungsstelle: Montag und Mittwoch 10:00 Uhr
  • Die Untersuchung der bis Montag 10:00 Uhr abgegebenen Proben ist am Mittwoch bis 16:00 Uhr abgeschlossen.
  • Die Untersuchung der bis Mittwoch 10:00 Uhr abgegebenen Proben ist am Donnerstag bis 16.00 Uhr abgeschlossen.


Trichinenuntersuchungsstelle Hagenow  

  • Probenannahme: Montag – Donnerstag
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 08:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen.
  • Alternativ ist die Abgabe des Probenmaterials in den Briefkasten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich. Informieren Sie vor Einwurf das Sekretariat des Veterinäramts unter Tel.: 03871 722-3901.