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Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungs- und Entgeltverhandlung, Sozialplanung

Leistungs- und Entgeltverhandlung

Für Leistungen der Eingliederungshilfe und für bestimmte Personengruppen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) werden Vereinbarungen mit den Leistungserbringern abgeschlossen. Diese regeln, was, wie und in welchem Umfang die Leistungen erbracht werden. Die Vereinbarungen gelten für alle beteiligten Leistungsträger und müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.

Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen wird regelmäßig geprüft. Dabei wird bewertet, ob die Leistungen fachlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und sparsam erbracht werden. Grundlage für die Prüfung sind die vereinbarten Leistungsvereinbarungen. Die Wirksamkeit der Leistungen wird zudem durch Befragungen von verschiedenen Gruppen überprüft, darunter die Leistungsberechtigten, deren Angehörige, die Mitarbeiter und die Fallmanager.