Verwaltung
Das Fachgebiet Verwaltung umfasst die Planung und Organisation von Jugendhilfemaßnahmen, die Durchführung von Leistungs- und Entgeltverhandlungen sowie Präventionsmaßnahmen. Sie kümmert sich um den Teilhaushalt des Fachdienst Jugend und die finanzielle Steuerung sowie um die IT-Unterstützung, die für eine effiziente Verwaltung notwendig ist.
Prävention
Die Prävention im Jugendamt umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, junge Menschen vor schwierigen Lebenssituationen oder riskantem Verhalten zu schützen.
In der Jugendarbeit werden Jugendliche durch Freizeitangebote, Projekte und Aktivitäten unterstützt, die ihre sozialen Fähigkeiten stärken und ihre Entwicklung fördern.
Die Jugendsozialarbeit hilft jungen Menschen, die in schwierigen Verhältnissen leben, indem sie sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt und ihnen Perspektiven aufzeigt. In der Schulsozialarbeit wird direkt an Schulen gearbeitet, um Schüler in sozialen, persönlichen oder schulischen Herausforderungen zu begleiten und zu fördern.
Ziel der Prävention ist es, frühzeitig Unterstützung zu bieten und so negative Entwicklungen zu verhindern.
Downloads
- 2013-01-01 Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung inPDF-Datei: | 176 kB
- Antrag FestbetragXLSX-Datei: | 63 kB
- Antrag EinzelmaßnahmenXLSX-Datei: | 44 kB
- Antrag Ehrung EhrenamtXLSX-Datei: | 42 kB
- 2020-08-13 Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Personalkostenförderung in der Jugend- und SchulsozialarbeitPDF-Datei: | 309 kB
- Qualitätsstandards in der SchulsozialarbeitPDF-Datei: | 221 kB
- Qualitätsstandards in der JugendsozialarbeitPDF-Datei: | 191 kB
- Antrag VerwaltungskostenXLSM-Datei: | 108 kB
- 2025-01-01 Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur sozialraumorientierten Ausgestaltung und Finanzierung der Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 2.8 MB
Jugendhilfeplanung
Das Erkennen von Bedarfen, das Anpassen der Angebote und der Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Angebotslandschaft sind die zentralen Aufgaben der Jugendhilfeplanung. Sie verantwortet die Bedarfsfeststellung insbesondere in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Kindertagesförderung sowie Jugend- und Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit.
Werden Kita-Betreuungsplätze benötigt? Ist ein Neubau erforderlich und auch zukünftig bedarfsgerecht? Sind die Bedarfe an Angeboten der Erziehungsberatung ausreichend gedeckt? Wo fehlt es möglicherweise an präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche im Landkreis?
Zur Beantwortung dieser Fragen erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Einrichtung und Diensten der Jugendhilfe (intern und extern) sowie mit anderen Einrichtungen und Diensten mit Schnittstellen zur Jugendhilfe mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung für Kinder und Jugendliche sicherzustellen, präventive Nachteile abzubauen, eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen und Partizipation zu fördern.
Entgelt- und Leistungsverhandlung nach SGB VIII
Entgeltverhandlungen
Der Bereich Entgeltverhandlungen ermittelt ein Entgelt für die Einrichtungen unter Berücksichtigung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsgerechtigkeit.
Eine Darstellung des Leistungsangebotes auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung bildet die Basis der zu verhandelnden Kostengruppen.
Weitere Informationen zum Landesrahmenvertrag M-V finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes.
Leistungsverhandlungen
Über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote, den Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung schließen wir als Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Träger der Einrichtung Vereinbarungen über Leistung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung.
