Vorlesen
Inhalt

Kindertagesstätten und Tagespflegen

Der Fachdienst Jugend ist für die Bedarfsprüfung von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen zuständig, übernimmt die Fachaufsicht und erteilt die Betriebserlaubnis, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem bietet es Fachberatung für Kindertagesstätten und -tagespflegen an, um die Qualität der Betreuung und Erziehung sicherzustellen.

Familien

Bedarfsprüfung

Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz von bis zu 30 Stunden pro Woche in einer Kindertageseinrichtung.

Wenn Sie für Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen Teilzeit- oder Halbtagsplatz in einer Krippe oder im Kindergarten wünschen, ist dafür kein gesondertes Verfahren erforderlich.

Soll Ihr Kind bereits vor dem ersten Geburtstag betreut werden, ist eine Antragstellung notwendig.

Auch für einen Hortplatz ab Schuleintritt sowie für die Betreuung in Kindertagespflege ab dem ersten Lebensjahr gelten entsprechende Regelungen.

Für die gewünschte Betreuung ist ein Antrag zu stellen.

Kontakt

  1. Frau A. Bordihn

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Frau L. Franck

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  3. Frau S. Schumann

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Übernahme Verpflegungskosten in Kita und Tagespflege

Für Frühstück, Mittagessen und Kaffee / Vesper fallen in Krippe, Kindergarten und Tagespflege Kosten an. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese übernommen werden.

Frühstück und Kaffee / Vesper

Die Kosten können vom Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim übernommen werden.

Das gilt, wenn Sie z. B. Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung erhalten.
Ohne Leistungsbezug wird Ihr Einkommen geprüft.

Mittagessen

  • Bei Bürgergeld / Grundsicherung: Finanzierung über das Jobcenter (Bildung und Teilhabe).
  • Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag: Finanzierung über den Fachdienst Soziales (Bildung und Teilhabe).
  • Bei Ablehnung im Rahmen von Bildung und Teilhabe: Antrag beim Fachdienst Jugend möglich (einkommensabhängig).

Fachaufsicht

Die Fachaufsicht überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Sie stellt sicher, dass die pädagogische Arbeit den Standards entspricht und die Einrichtungen die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllen. Zudem werden bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Erziehung vorgeschlagen und unterstützt.

Kontakt

  1. Frau I. Schade

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Herr O. Schmidt

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Einrichtungen

Fachberatung

Die Fachberatung für Kindertagesstätten unterstützt Einrichtungen bei der Umsetzung pädagogischer, organisatorischer und rechtlicher Anforderungen. Sie bietet Beratung zu Themen wie Qualitätsentwicklung, Erziehungskonzepte, Teamarbeit und rechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung kontinuierlich zu verbessern.

Betriebserlaubnisverfahren Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten

Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist dafür das Jugendamt zuständig. Es prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und das Wohl der Kinder gesichert ist.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
  • ausreichend qualifiziertes Personal und passende Gruppengrößen
  • Umsetzung des Bildungsauftrags
  • geeignete Räume und Außenspielflächen
  • Ausstattung der Einrichtung
  • Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals
  • eine schlüssige pädagogische Konzeption

Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.

Kontaktdaten aller Einrichtungen finden Sie im Sozialen Wegweiser des Landkreises.

Erlaubnis für Kindertagespflege

Auch Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis des Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Wichtig sind dabei:

  • eine geeignete Qualifizierung
  • kindgerechte Räumlichkeiten
  • die Umsetzung des Bildungsauftrags