Kindertagesstätten und Tagespflegen
Der Fachdienst Jugend ist für die Bedarfsprüfung von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen zuständig, übernimmt die Fachaufsicht und erteilt die Betriebserlaubnis, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem bietet es Fachberatung für Kindertagesstätten und -tagespflegen an, um die Qualität der Betreuung und Erziehung sicherzustellen.
Familien
Bedarfsprüfung
Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz von bis zu 30 Stunden pro Woche in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie für Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen Teilzeit- oder Halbtagsplatz in einer Krippe oder im Kindergarten wünschen, ist dafür kein gesondertes Verfahren erforderlich.
Soll Ihr Kind bereits vor dem ersten Geburtstag betreut werden, ist eine Antragstellung notwendig.
Auch für einen Hortplatz ab Schuleintritt sowie für die Betreuung in Kindertagespflege ab dem ersten Lebensjahr gelten entsprechende Regelungen.
Für die gewünschte Betreuung ist ein Antrag zu stellen.
Downloads
- Satzung des Landkreises Ludwigslust Parchim zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-VPDF-Datei: | 378 kB
- Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Ausgestaltung des Kindertagesförderungsgesetzes M-VPDF-Datei: | 52 kB
- Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder KindertagespflegePDF-Datei: | 213 kB
- Arbeitszeitbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber der Eltern zwecks Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte/TagespflegestellePDF-Datei: | 210 kB
Übernahme Verpflegungskosten in Kita und Tagespflege
Für Frühstück, Mittagessen und Kaffee / Vesper fallen in Krippe, Kindergarten und Tagespflege Kosten an. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese übernommen werden.
Frühstück und Kaffee / Vesper
Die Kosten können vom Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim übernommen werden.
Das gilt, wenn Sie z. B. Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung erhalten.
Ohne Leistungsbezug wird Ihr Einkommen geprüft.
Mittagessen
- Bei Bürgergeld / Grundsicherung: Finanzierung über das Jobcenter (Bildung und Teilhabe).
- Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag: Finanzierung über den Fachdienst Soziales (Bildung und Teilhabe).
- Bei Ablehnung im Rahmen von Bildung und Teilhabe: Antrag beim Fachdienst Jugend möglich (einkommensabhängig).
Fachaufsicht
Die Fachaufsicht überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Sie stellt sicher, dass die pädagogische Arbeit den Standards entspricht und die Einrichtungen die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllen. Zudem werden bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Erziehung vorgeschlagen und unterstützt.
Einrichtungen
Fachberatung
Die Fachberatung für Kindertagesstätten unterstützt Einrichtungen bei der Umsetzung pädagogischer, organisatorischer und rechtlicher Anforderungen. Sie bietet Beratung zu Themen wie Qualitätsentwicklung, Erziehungskonzepte, Teamarbeit und rechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung kontinuierlich zu verbessern.
Betriebserlaubnisverfahren Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten
Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist dafür das Jugendamt zuständig. Es prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und das Wohl der Kinder gesichert ist.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
- ausreichend qualifiziertes Personal und passende Gruppengrößen
- Umsetzung des Bildungsauftrags
- geeignete Räume und Außenspielflächen
- Ausstattung der Einrichtung
- Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals
- eine schlüssige pädagogische Konzeption
Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.
Kontaktdaten aller Einrichtungen finden Sie im Sozialen Wegweiser des Landkreises.
Erlaubnis für Kindertagespflege
Auch Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis des Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Wichtig sind dabei:
- eine geeignete Qualifizierung
- kindgerechte Räumlichkeiten
- die Umsetzung des Bildungsauftrags
Formulare und Handlungsempfehlungen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer KindertageseinrichtungPDF-Datei: | 1.1 MB
- Antrag auf befristete Ausnahmegenehmigung einer Kindertagesstätten-BetriebserlaubnisPDF-Datei: | 429 kB
- SchlüsselverzeichnisPDF-Datei: | 37 kB
- Änderungsmitteilung vorhandenes PersonalDOC-Datei: | 33 kB
- Änderungsmitteilung Personal NeueinstellungDOC-Datei: | 38 kB
- Änderungsmitteilung Personal ausgeschiedenDOC-Datei: | 37 kB
- Jährlicher Meldebogen Personal KitaXLSX-Datei: | 26 kB
- Handlungsorientierung für das Betriebserlaubnisverfahren KindertageseinrichtungenPDF-Datei: | 388 kB
- Handlungsorientierung für die Voraussetzungen zur Erlaubnis von TagespflegepersonenPDF-Datei: | 893 kB
- Meldung § 47 SGB VIIIPDF-Datei: | 224 kB
- Hinweise zu den MeldepflichtenDOCX-Datei: | 15 kB
- Meldung PersonalmangelDOCX-Datei: | 14 kB
