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Kindertagesstätten und Tagespflegen

Bedarfsprüfung

Die Förderung richtet sich nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Laut KiföG M-V haben Kinder ab dem 01. vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle.

Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten.

Wie wird beantragt?

Der Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird im Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust gestellt.

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.

Für die Förderung in einer Tagespflegestelle muss zusätzlich noch der Bedarf aus sozialen oder familiären Gründen nachgewiesen werden.

Kontakt

  1. Frau S. Schumann

    Garnisionsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Frau L. Franck

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  3. Frau S. Pöhl

    Garnisionsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Entgelte / laufende Geldleistungen

Kontakt

  1. Frau Y. Schult

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Frau A. Westphal

    Garnisionsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  3. Frau A. Steinke

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Fachaufsicht / Fachberatung

Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Der Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim berät und begleitet die Träger im gesamten Verfahren.

Geprüft werden insbesondere:

  • Gesundheits- und Unfallschutz für Kinder und Mitarbeitende
  • Rechte und Pflichten des Trägers
  • ausreichend qualifiziertes Personal und angemessene Gruppengrößen
  • Fort- und Weiterbildung sowie Fachberatung für das pädagogische Personal
  • geeignete Räume und Außenspielflächen
  • Ausstattung der Einrichtung

Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.

Ansprechpartner

  1. Frau I. Schade

    SB Fachberatung

  2. Frau E. Hackelberg

    SB Fachberatung

  3. Frau M. Leixnering

    SB Fachberatung

  4. Frau S. Hollack

    SB Fachberatung

  5. Frau A. Georges

    SB Fachberatung

  6. Frau H. Blank

    SB Fachberatung

  7. Frau D. Kopischke

    SB Fachberatung

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Übernahme Verpflegungskosten in Kita und Tagespflege

Für Frühstück, Mittagessen und Kaffee / Vesper fallen in Krippe, Kindergarten und Tagespflege Kosten an. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese übernommen werden.

Frühstück und Kaffee / Vesper

Die Kosten können vom Fachdienst Jugend des Landkreis Ludwigslust-Parchim übernommen werden.

Das gilt, wenn Sie z. B. Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung erhalten.
Ohne Leistungsbezug wird Ihr Einkommen geprüft.

Mittagessen

  • Bei Bürgergeld / Grundsicherung: Finanzierung über das Jobcenter (Bildung und Teilhabe).
  • Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag: Finanzierung über den Fachdienst Soziales (Bildung und Teilhabe).
  • Bei Ablehnung im Rahmen von Bildung und Teilhabe: Antrag beim Fachdienst Jugend möglich (einkommensabhängig).

Betriebserlaubnisverfahren Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten

Kindertagesstätten benötigen eine Betriebserlaubnis. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist dafür das Jugendamt zuständig. Es prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und das Wohl der Kinder gesichert ist.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
  • ausreichend qualifiziertes Personal und passende Gruppengrößen
  • Umsetzung des Bildungsauftrags
  • geeignete Räume und Außenspielflächen
  • Ausstattung der Einrichtung
  • Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals
  • eine schlüssige pädagogische Konzeption

Vor der Entscheidung findet eine Prüfung vor Ort statt. Zusätzlich werden weitere Fachstellen wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Bauordnung beteiligt.

Kontaktdaten aller Einrichtungen finden Sie im Sozialen Wegweiser des Landkreises.

Erlaubnis für Kindertagespflege

Auch Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis des Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Wichtig sind dabei:

  • eine geeignete Qualifizierung
  • kindgerechte Räumlichkeiten
  • die Umsetzung des Bildungsauftrags