Volksfeste und Vereinsfeste
Gewerbetreibende, Vereine oder auch Privatleute, die an Veranstaltungen wie Märkten, Volksfesten oder auch privat organisierten Straßenfesten teilnehmen müssen lebensmittelrechtliche Vorschriften beachten. Das ist wichtig, da es beim unsachgemäßen Umgang mit Lebensmittel zu Fehlern kommen kann, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Veranstaltungsgäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei der Herstellung und Zubereitung von Speisen oder auch die falsche Lagerung von Lebensmitteln kann zu einer Lebensmittelinfektion führen. Der beste Schutz vor solchen bösen Überraschungen ist die Einhaltung von hygienischen Mindestanforderungen.
Informieren Sie sich vor der Durchführung rechtzeitig über bestehende lebensmittelrechtliche Vorschriften, z. B. in dem Merkblatt für Volksfeste und Märkte sowie in weiterführenden Quellen. Für weitere Fragen wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung.
