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Elektrozaun um erweitertes ASP-Kerngebiet bei Redlin steht

Bislang keine weiteren verendeten Wildschweine zwischen Marnitz in den Ruhner Bergen und Redlin an der Landesgrenze zu Brandenburg gefunden / Nachsuche mit Drohne und Spürhunden geht weiter / Veterinärbehörde: Betreten und Befahren eingezäunter Gebiete verboten

Der Aufbau eines Elektrozauns im Bereich Redlin in der Gemeinde Siggelkow zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kommt gut voran: Etwa 25 Kilometer Zaun stehen jetzt um den jüngsten Fundort eines nachweislich mit dem ASP-Virus infizierten Tieres. Seit Freitag waren 60 Feuerwehrleute, Mitarbeiter der Kreis- und der Landesstraßenmeisterei, der Forst und des Technischen Hilfswerks im Einsatz, um die neue Trasse zu ziehen. Der Zaun steht zu mehr als der Hälfte unter Strom, die Arbeiten werden morgen abgeschlossen.

Die Suche nach verendeten Wildschweinen im gefährdeten Gebiet lief am Wochenende und auch heute ohne weitere Funde, sie wird weiter fortgesetzt mit einer Drohne der Landesforst und mit speziell ausgebildeten Suchhunden.

Aus gegebenem Anlass weist die Veterinärbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim insbesondere auf strikte Regelungen für das Kerngebiet hin: Bis auf Wiederruf ist dort das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft einschließlich Reiten oder sonstiger Fortbewegung mit Tieren untersagt. Über begründete Ausnahmen entscheidet das Veterinäramt. Das Kerngebiet als Teil des gefährdeten Gebiets wird durch einen Zaun, soweit technisch möglich, vollständig eingegrenzt, um das Entweichen oder Zuwandern von Schwarzwild zu verhindern. Im gefährdeten Gebiet dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Für alle Restriktionszonen (gefährdetes Gebiet einschließlich Kerngebiet, Pufferzone) gilt bis auf Weiteres Jagdruhe.

Das innerhalb des gefährdeten Gebietes festgelegte Kerngebiet umfasst ganz oder teilweise folgende Gemeinden mit ihren Gemarkungen und Gebieten. Ruhner Berge: Drenkow, Griebow, Jarchow, Leppin, Malower Mühle, Marnitz, Mentin, Mooster, Suckow; Siggelkow: Redlin.

Alle Auflagen für Schweinehalter, Jäger und Anwohner der unmittelbar vom Ausbruch der ASP betroffenen Region hat der Landkreis in einer tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung festgelegt. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises (www.kreis-lup.de/asp) veröffentlicht. Darin sind auch die unterschiedlichen Restriktionszonen (Kerngebiet, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) um den Fundort des infizierten Wildschweins festgelegt und kartographisch dargestellt. Überblick gibt ebenso eine interaktive Karte auf der Internetseite des Landkreises. An den Hauptzufahrtstraßen machen Schilder auf den Ausbruch der ASP aufmerksam. Auch dort, wo Gebiete nicht befahren und betreten werden dürfen, sind Hinweisschilder angebracht.

Die Einhaltung des Betretungs- und Befahrungsverbots für bestimmte Bereiche wird in der nächsten Zeit durch die Ordnungsämter vor Ort kontrolliert und Zuwiderhandlungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

Der erste ASP-Fall im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 24. November bei einem Wildschwein im Bereich Marnitz in den Ruhner Bergen festgestellt. Insgesamt haben sich in dieser Region, innerhalb des ausgewiesenen gefährdeten Gebiets, bisher sieben ASP-Verdachtsfälle bestätigt, darunter auch der jüngste Fall bei Redlin.

Die ausschließlich für Schweine gefährliche ASP kann nur durch umfangreiche Sicherungs- und Hygienemaßnahmen bekämpft werden, da ein Impfstoff für Schweine nicht zur Verfügung steht. Oberstes Ziel ist die Verhinderung der Einschleppung der Seuche in die Hausschweinebestände.

Mehr Informationen unter www.kreis-lup.de/asp und Afrikanische Schweinepest (ASP) - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

06.12.2021