Afrikanische Schweinepest: Landkreis trifft weitere Sicherheitsvorkehrungen
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung veröffentlicht / Gefährdetes Gebiet, Kerngebiet und Pufferzone um die Fundstelle in den Ruhner Bergen festgelegt / Zaunbau hat begonnen
Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust- Parchim am 24. November amtlich festgestellt wurde, hat der Landkreis eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Seuche erlassen. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises (www.kreis-lup.de) bekannt gemacht. Darin ist ein gefährdetes Gebiet um den Fundort des infizierten Wildschweins festgelegt und kartographisch dargestellt. Das gefährdete Gebiet umfasst/wird begrenzt durch Linien auf einer interaktiven Karte auf der Internetseite des Landkreises sowie im Geodatenportal des Landkreises dargestellt und wird an den Hauptzufahrtstraßen ausgeschildert.
Im gefährdeten Gebiet ordnet der Landkreis bis auf Widerruf Jagdruhe an. Die Zeit wird genutzt, um Vorbereitungen für die verstärkte Bejagung der Wildschweine zutreffen und Wildsammelstellen für die erlegten Wildschweine einzurichten. In dem betroffenen Gebiet wird jedoch aktiv nach verendeten Wildschweinen gesucht, um die Ausbreitung der Tierseuche festzustellen.
Alle tot aufgefundenen Tiere müssen dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises angezeigt werden. Sie werden nach näherer Anweisung des Fachdienstes an festgelegten Stellen gesammelt und anschließend in der Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Zuvor werden Proben zur Untersuchung auf ASP entnommen.
Innerhalb des gefährdeten Gebietes wird zusätzlich ein Kerngebiet als Hochrisikozone um den Fundort des infizierten Wildschweines eingerichtet. Im Kerngebiet mit einem Radius von etwa drei Kilometern gelten Beschränkungen für den Fahrzeug- und Personenverkehr und die Nutzung von Flächen und Waldgebieten. Derzeit wird die Sicherung des Kerngebiets durch einen Elektrozaun eingerichtet, um das Entweichen von Wildschweinen möglichst zu verhindern. Am Freitag hat die Landesforst mit diesen Arbeiten begonnen.
Eine an das gefährdete Gebiet anschließende Zone wird als Pufferzone festgelegt. Die Pufferzone umfasst/wird begrenzt durch Linien auf der interaktiven Karte auf der Internetseite des Landkreises und wird ebenfalls an den Hauptzufahrtstraßen ausgeschildert.
In der Pufferzone sind ebenfalls alle Wildschweine, die verendet sind, dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises anzuzeigen und nach näherer Anweisung zu den festgelegten Sammelstellen zu transportieren. Die verendeten Wildschweine werden auf ASP untersucht und anschließend in der Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Es gelten die gleichen seuchenhygienischen Sicherheitsmaßnahmen für die Jäger, wie im gefährdeten Gebiete. Auch in der Pufferzone gilt bis auf Widerruf Jagdruhe.
Alle erlegten Wildschweine sind im gesamtes Landkreis ebenfalls auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen. Tierhalter im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone haben dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises unverzüglich die gehaltenen Schweine unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes sowie alle verendeten und kranken, insbesondere fieberhaft erkrankten Schweine anzuzeigen.
Alle Schweine müssen so abgesondert werden, dass sie mit Wildschweinen nicht in Berührung kommen können. Für alle Schweinehaltungen und für die Jagd gelten verschärfte seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen, die der tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen sind.
Hintergrund: Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wurde am 24. November bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim amtlich festgestellt. Ein im Bereich Marnitz / Ruhner Berge tot aufgefundenes Wildschein wurde am 24. November im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei mit positivem Ergebnis auf das Virus der ASP untersucht. Dieser Befund wurde durch das Nationale Referenzlabor auf dem Riems bestätigt. Zwischenzeitlich liegen dem Landkreis drei weitere Befunde mit positivem Ergebnis vor. Die Wildschweine waren am 19. November im Zuge einer Jagd ebenfalls im Bereich Marnitz / Ruhner Berge erlegt und eine Untersuchung auf ASP veranlasst worden.
Die ausschließlich für Schweine gefährliche Seuche kann nur durch strikte hygienische Maßnahmen bekämpft werden, da ein Impfstoff für Schweine nicht zur Verfügung steht. Oberstes Ziel ist die Verhinderung der Einschleppung der Seuche in die Hausschweinebestände. Dazu sind durch die Schweinehalter strikte seuchenhygienische Maßnahmen einzuhalten.