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Überwachungen IED / IZÜV - Anlagen

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend, behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-Richtlinie die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen. Zur Umsetzung der Regelungen dieser Richtlinie hat die Bundesregierung für das wasserrechtliche Verfahren bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen die Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV vom 2. Mai 2013 erlassen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz für das Land Mecklenburg-Vorpommern einen medienübergreifenden Überwachungsplan erstellt. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V schreibt diesen fort.

Gemäß § 9 Absatz 2 IZÜV ist es Aufgabe der zuständigen Behörden, Überwachungsprogramme zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, mit denen die von IE-Anlagen oder deren Gewässerbenutzungen ausgehenden Umweltrisiken systematisch beurteilt werden und die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen angegeben wird.


Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim macht folgendes Überwachungsprogramm industrieller Abwasseranlagen und Gewässerbenutzungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung-IZÜV bekannt.

Corona bedingt konnten im letzten Jahr leider nicht alle Kontrollen durchgeführt werden und werden in diesem Jahr nachgeholt.



Überwachungsprogramm

Bekanntmachungen nach § 4 Abs. 1 S. 1 IZÜV

Bekanntmachungen von Erlaubnissen nach § 4 Abs. 2 IZÜV

Bekanntmachungen von Überwachungsberichten nach § 9 Abs. 5 IZÜV