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Befahrgenehmigungen für Motorboote

Allgemeine Information

Nach den Regelungen des Wassergesetz des Landes Mecklenburg -Vorpommern (LWaG) dürfen fließende Gewässer (gilt nicht für Bundeswasserstraßen) und die im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehende Seen nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden.

Das Befahren oberirdischer Gewässer durch Personen, die einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis für das zu befahrende Gewässer haben, mit kleinen Wasserfahrzeugen, die mit elektrischer Motorkraft betrieben werden, eine Motorleistung von höchstens einem Kilowatt sowie eine Wasserverdrängung von höchstens 1500 Kilogramm aufweisen und höchstens eine Geschwindigkeit von sechs Kilometern in der Stunde erreichen, ist dem Gemeingebrauch nach Maßgabe des Satz 1 gleichgestellt.

Wer aber im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein oberirdisches Gewässer mit einem motorgetriebenen Boot befahren möchte und nicht den in Absatz 1 genannten Vorgaben entspricht, benötigt eine Zulassung durch die untere Wasserbehörde. Im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung (§ 21 Abs. 7 LWaG) kann die Wasserbehörde das Befahren von Gewässern mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen zulassen und dabei Nutzungsvorschriften für das Befahren erlassen, sofern dies die Ordnung des Wasserhaushaltes erfordert.

Die an das Landeswassergesetz angepasste

tratt am 23.08.2022 in Kraft und regelt das Befahren mit elektromotorgetriebenen Booten für folgende Gewässer:

Barniner See, Cambser See, Damerower See, Dobbertiner See, Dümmer See, Holzendorfer See, Keezer See, Klein Pritzer See, Tempziner See, Kritzower See, Woseriner See, Zahrener See, Sternberger und Trenntsee

Für Gewässer wie den Goldberger See, den Neustädter See, den Schaalsee und das Fahren mit Booten mit Verbrennungsmotoren auf dem Sternberger See und Trenntsee, entscheidet die untere Wasserbehörde weiterhin auf Antrag. Für diese Seen ist vor der Erteilung der wasserrechtlichen Zulassung, eine Einzelfallprüfung notwendig. Die Zulassung nach § 21 LwaG ist mit einer Gebühr verbunden.