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Abwasser / Klärgruben und Regenwasser

Im Landkreis sind ein großer Teil der privaten Grundstücke nicht zentral an die Abwasserbeseitigung angeschlossen.

Das Abwasser von über 19.000 privaten Grundstücken wird über Kleinkläranlagen behandelt und
dann in das Grundwasser durch Versickerung oder in ein Fließgewässer eingeleitet.
Hier muss jedes Grundstück dahingehend überprüft werden, ob die Abwasserbehandlung den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein Teil des dezentralen anfallenden Abwassers wird in abflusslosen Sammelgruben gesammelt.

Regenwasser ist das von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, welche nach dem §54 Wasserhaushaltsgesetz zum Abwasser zählt.  Ziel der Regenwasserbeseitigung unter Beachtung von ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist die ortsnahe Versickerung oder Einleitung.

Die Einleitung des Regenwassers in den Untergrund (Versickerung) oder in ein
Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch die untere Wasserbehörde.


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