Verwaltungsservice
Koordinierung von Familienhebammen
Gibt es im ersten Lebensjahr eines Kindes Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf, zum Beispiel wegen Schwierigkeiten bei der Neuorganisation des Alltags, der Ernährung und Pflege des Babys. Dann kann der Fachdienst Gesundheit eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auf Antrag vermitteln. Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, können ab der 9. Lebenswoche bis maximal zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes kostenlos begleitet und beraten werden. Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail im Fachdienst Gesundheit gestellt werden. Eine vorzeitige oder auch längere Betreuung über den genannten Zeitraum ist in begründeten Fällen möglich.
Hier finden Sie die Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern
Hier finden Sie die Familien-App des Landkreises
Förderung von Vereinen und Verbänden
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen soziale Vorhaben und Projekte insbesondere von Verbänden, Vereinen und Sebsthilfegruppen. Die Bewilligung einer Förderung erfolgt nach Kriterien des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Schwangerschaftsberatungsstellen und Betreuungsvereine können Ihre Anträge im Fachdienst Gesundheit stellen. Es ist erforderlich mit Antragsstellung auch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, da eine Entscheidung über die Höhe der bewilligten Mittel erst nach Verabschiedung des Haushalts des jeweiligen Fördermitteljahres erfolgen kann.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Medizinalaufsicht
Selbständige Berufsausübung:
Wer selbstständig einen Beruf auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ausüben will, hat dies unverzüglich persönlich unter Vorlage folgender Urkunden und Informationen anzuzeigen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Anschrift der Niederlassung mit Telefonnummer sowie das Datum der Tätigkeitsaufnahme
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Angehörige der nicht verkammerten Gesundheitsberufe)
- Nennung der berufs- und gewerbsmäßig Beschäftigten mit einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und beruflicher Ausbildung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Fachdienst Gesundheit.
Änderungen und die Beendigung der selbstständigen Berufsausübung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Beginn und Beendigung der Tätigkeit von Beschäftigten in Berufen des Gesundheitswesens.
Erlangung der Heilpraktikererlaubnis
Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 2 und Paragraph 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.
Es kann ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie und der Podologie nach Aktenlage gestellt werden. Voraussetzung ist eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Psychotherapeut, Physiotherapeut beziehungsweise Podologe. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.
Todesbescheinigung und Leichenpass
Auskünfte zu Todesbescheinigungen sowie Ausgrabungen und Umbettungen erhalten Sie im Fachdienst Gesundheit.
Um einen Verstorbenen aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland zu überführen, ist ein Leichenpass erforderlich. Dieser wird nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Unterlagen vom Fachdienst Gesundheit ausgestellt.
Pilzberatung
In Wald und Flur wachsen Pilze das ganze Jahr über. Hauptsaison ist in der Regel die Zeit zwischen September und November, je nachdem wie sich die Rahmenbedingungen durch Niederschläge und andere Einflüsse zeigen. Doch es gilt zu unterscheiden, welche Pilze Speisepilze, ungenießbar oder gar giftig sind. Hier kann ein sachverständiger Pilzberater die Sammlerinnen und Sammlern beratend unterstützen.
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das über eine gesetzliche Regelung verfügt, die Pilzberatung als Landesaufgabe im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienst definiert. Dieses Angebot für die Bürgerinnen und Bürger bilden die Pilzberaterinnen und Pilzberater im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab.
Pilzberater im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Frau Michael Zeppelinerstraße 16 19306 Neustadt-Glewe Tel. 038757 24202 |
Frau Hruby Straße des Friedens 17 19288 Wöbbelin OT Dreenkrögen Tel. 038753 889988 |
Herr Gärtner Cordesiusstraße 26 19370 Parchim Tel. 03871 265817 |
Herr Strelow Schmiedestraße 4 19399 Techentin Tel. 038736 42714 |
Frau Dombrowa Zur Keezer Schmiede 1a 19412 Brüel OT Keez Tel. 0172 7339226 |
Pilzberater in der Landeshauptstadt Schwerin
Frau Hruby Straße des Friedens 17 19288 Dreenkrögen Tel. 038753 889988 |
Frau Schmid Grüne Straße 9 19055 Schwerin Tel. 0385 5572568 |