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Verwaltungsservice

Koordinierung von Familienhebammen

Gibt es im ersten Lebensjahr eines Kindes Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf, zum Beispiel wegen Schwierigkeiten bei der Neuorganisation des Alltags, der Ernährung und Pflege des Babys. Dann kann der Fachdienst Gesundheit eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auf Antrag vermitteln. Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, können ab der 9. Lebenswoche bis maximal zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes kostenlos begleitet und beraten werden. Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail im Fachdienst Gesundheit gestellt werden. Eine vorzeitige oder auch längere Betreuung über den genannten Zeitraum ist in begründeten Fällen möglich. 

Hier finden Sie die Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern

Hier finden Sie die Familien-App des Landkreises 

Ansprechpartner: Bereich Ludwigslust

Heike Teske

Fachdienst Gesundheit
SB Verwaltung/Medizinalaufsicht

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Ansprechpartner: Bereich Parchim

Ute Bluhm

Fachdienst Gesundheit
Kinder- und Jugendärztin

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Förderung von Vereinen und Verbänden

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen soziale Vorhaben und Projekte insbesondere von Verbänden, Vereinen und Sebsthilfegruppen. Die Bewilligung einer Förderung erfolgt nach Kriterien des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Schwangerschaftsberatungsstellen und Betreuungsvereine können Ihre Anträge im Fachdienst Gesundheit stellen. Es ist erforderlich mit Antragsstellung auch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, da eine Entscheidung über die Höhe der bewilligten Mittel erst nach Verabschiedung des Haushalts des jeweiligen Fördermitteljahres erfolgen kann.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Medizinalaufsicht

Selbständige Berufsausübung:

Wer selbstständig einen Beruf auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ausüben will, hat dies unverzüglich persönlich unter Vorlage folgender Urkunden und Informationen anzuzeigen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Anschrift der Niederlassung mit Telefonnummer sowie das Datum der Tätigkeitsaufnahme

  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Angehörige der nicht verkammerten Gesundheitsberufe)
  • Nennung der berufs- und gewerbsmäßig Beschäftigten mit einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und beruflicher Ausbildung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Fachdienst Gesundheit.

Änderungen und die Beendigung der selbstständigen Berufsausübung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Beginn und Beendigung der Tätigkeit von Beschäftigten in Berufen des Gesundheitswesens.

Kontakt

Heike Teske

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Erlangung der Heilpraktikererlaubnis

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 2 und Paragraph 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Es kann ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie und der Podologie nach Aktenlage gestellt werden. Voraussetzung ist eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Psychotherapeut, Physiotherapeut beziehungsweise Podologe. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.

Todesbescheinigung und Leichenpass

Auskünfte zu Todesbescheinigungen sowie Ausgrabungen und Umbettungen erhalten Sie im Fachdienst Gesundheit.

Um einen Verstorbenen aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland zu überführen, ist ein Leichenpass erforderlich. Dieser wird nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Unterlagen vom Fachdienst Gesundheit ausgestellt.

Kontakt

  1. Gabriele Schriefer

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Silke Kittner

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

Pilzberatung

In Wald und Flur wachsen Pilze das ganze Jahr über. Hauptsaison ist in der Regel die Zeit zwischen September und November, je nachdem wie sich die Rahmenbedingungen durch Niederschläge und andere Einflüsse zeigen. Doch es gilt zu unterscheiden, welche Pilze Speisepilze, ungenießbar oder gar giftig sind. Hier kann ein sachverständiger Pilzberater die Sammlerinnen und Sammlern beratend unterstützen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das über eine gesetzliche Regelung verfügt, die Pilzberatung als Landesaufgabe im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienst definiert. Dieses Angebot für die Bürgerinnen und Bürger bilden die Pilzberaterinnen und Pilzberater im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab. 

Pilzberater im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Frau Michael

Zeppelinerstraße 16

19306 Neustadt-Glewe          

Tel. 038757 24202

Frau Hruby

Straße des Friedens 17

19288 Wöbbelin OT Dreenkrögen

Tel. 038753 889988

Herr Gärtner

Cordesiusstraße 26

19370 Parchim                       

Tel. 03871 265817

Herr Strelow

Schmiedestraße 4

19399 Techentin

Tel. 038736 42714

Frau Dombrowa

Zur Keezer Schmiede 1a

19412 Brüel OT Keez

Tel. 0172 7339226

Pilzberater in der Landeshauptstadt Schwerin

Frau Hruby

Straße des Friedens 17

19288 Dreenkrögen

Tel. 038753 889988

Frau Schmid

Grüne Straße 9

19055 Schwerin

Tel. 0385 5572568