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Gleichstellung zwischen Frau und Mann

Gleichstellung der Geschlechter ist der Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Gleichstellung als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit führt zu einer gleichen Teilhabe an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit schafft Gleichstellung der Geschlechter auch die Freiheit und den gesellschaftliche Raum, individuelle Lebensentwürfe zu realisieren.

Gender Mainstreaming bedeutet, dass die Politik, dass aber auch Organisationen und Institutionen jegliche Maßnahmen, die sie ergreifen möchten, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und von Männern untersuchen und bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen. Das heißt, in allen Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein. Ihre Arbeit ist im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2), in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 118) sowie in der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (§ 15) verankert.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Mitwirkung bei kommunalen Entscheidungen, die Beratung von Verwaltung und Politik sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung. Sie wirkt Benachteiligungen entgegen und setzt sich dafür ein, dass Chancengleichheit im beruflichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben verwirklicht wird.