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Gleichstellung zwischen Frau und Mann

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer in allen Lebensbereichen die gleichen Rechte und Chancen haben.

Für wen ist sie da? Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises kann sich direkt an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Beratung ist vertraulich.

Ihre wichtigsten Aufgaben

  • Projekte & Netzwerke: Förderung von lokalen Initiativen für Mädchen, Jungen, Frauen und Männer sowie enge Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden.

  • Politik & Verwaltung: Sie achtet darauf, dass bei allen wichtigen Entscheidungen im Landkreis (z. B. in den Bereichen Arbeit, Familie, Gesundheit oder Bildung) Chancengerechtigkeit berücksichtigt und Diskriminierung aktiv abgebaut wird.

  • Persönliche Beratung & Hilfe: Unterstützung im Einzelfall, bei Benachteiligungen oder in besonderen Lebenslagen (z. B. für Alleinerziehende oder bei häuslicher Gewalt).

Rechtliche Grundlage

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein.

Ihre Arbeit ist im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2), in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 118) sowie in der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (§ 15) verankert.

Anlaufstellen