Naturschutz
Natur
In den kleinsten Dingen zeigt die Natur die allergrößten Wunder.
Carl von Linné (1707-1778)
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Gewährleistung des Mindestschutzes von Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zuständig. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim als zweitgrößter Landkreis Deutschlands hat eine außergewöhnlich mannigfaltige Kultur- und Naturlandschaft mit einer wunderbaren Flora und Fauna. Sie ist eine wesentliche Grundlage für gesunde und erholsame Lebensverhältnisse unserer Einwohner, für unsere Gäste und die Landwirtschaft. Es ist daher notwendig, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit unserer Kulturlandschaft mit Bedacht zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Der Landkreis hat eine Vielzahl von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen.
Vorhaben oder Planungen, welche die Natur und Landschaft verändern, werden von den Mitarbeiter/innen der unteren Naturschutzbehörde bewertet, ggf. genehmigt oder auch versagt. Sie sind auch vorsorglich tätig, beraten und fördern Gemeinden, Bürger/innen und Projektträger. Der wichtige Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wird auch durch ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzbeirates und die Naturschutzwarte unterstützt.
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