Gehölzschutz
Bäume und Gehölze sind wichtig für uns Menschen und für unsere Umwelt. Sie spenden uns überlebenswichtigen Sauerstoff, filtern Schadstoffe aus der Luft und kühlen die Umgebungsluft ab – sie sind vor allem in den heißen Sommern eine willkommene und umweltfreundliche Klimaanlage. Besondere Bäume prägen das Ortsbild, mindern Erosion, sind grüne Oasen in unseren Städten, sind wichtige Lebensräume für viele Tierarten und bilden wunderschöne Allen. In Mecklenburg-Vorpommern sind viele Gehölze besonders geschützt und dürfen – auch auf Privatgrundstücken - nicht einfach so entfernt oder gefällt werden.
Geschützte Einzel-Bäume (§ 18 NatSchAG M-V):
- Alle Bäume ab einem Umfang von 1 m in 1,30 m Höhe, die sich nicht in Hausgärten, Kleingartenanlagen, Wald oder denkmalgeschützten Parkanlagen befinden (hier gelten z.B. das Waldschutzgesetz oder Regeln der Kleingärten und Parkanlagen), sind geschützt.
- Eiche, Ulme, Platane, Linde und Buche sind auch in Hausgärten geschützt.
- Nicht geschützt sind: Obstbäume im Hausgarten, Pappeln im Innenbereich.
Geschützte Allee-Bäume/Baumreihen (§ 19 NatSchAG M-V und Alleenerlass MV):
- Alle Alleebäume und einseitigen Baumreihen sind geschützt. Eine Allee bzw. einseitige Baumreihe = mehr als 3 Bäume auf 100 m.
