Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Aufgaben der Schulsozialarbeit
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt die Übertragung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Form von Schulsozialarbeit an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und führt hierzu ein Interessenbekundungsverfahren durch.
