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Datum: 13.03.2026

Gemeinde Tessin erhält 50.000 Euro für Feuerwehr Kuhlenfeld

Bei der finanziellen Unterstützung handelt es sich um den sogenannten Sockelbetrag, den das Land an jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes aktuell ausreicht / Das Geld stammt aus dem 500-Milliarden-Euro Sondervermögen des Bundes

Symbolischer Auftakt in der Gemeinde Tessin: Der Tessiner Ortsteil Kuhlenfeld profitiert vom Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Am heutigen Freitag überreichte Landrat Stefan Sternberg an den Bürgermeister Gunnar Lorenz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro. Dabei handelt es sich um den sogenannten Sockelbetrag, den jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern erhält, um schnell und unbürokratisch gesellschaftlich wertvolle Projekte umsetzen zu können. Mit diesem finanziellen Zuschuss kann die Gemeinde nun im Ortsteil Kuhlenfeld den Anbau einer neuen Fahrzeughalle an das bestehende Feuerwehrgerätehaus umsetzen.

„Dieses besondere Projekt wird erst möglich, durch diese barrierefreien Bundesmilliarden, die kleine und einfache Investitionen zulassen. Daraus ergibt sich für das ehrenamtliche Engagement und der Pflichtaufgabe Feuerwehr verschiedene Mehrwerte; aber vor allem zeigt es, was mit wenig Geld, aber hohem zivilgesellschaftlichem Einsatz alles möglich wird“, sagte Landrat Stefan Sternberg bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides.  

In Kuhlenfeld entsteht neben dem Anbau einer neuen Fahrzeughalle, auch eine sachgerechte Unterstellmöglichkeit für ein neues Fahrzeug (TSFW) und es besteht weiterhin die Möglichkeit, den vorhandenen Mannschaftstransportwagen (MTW) unterzubringen. Zudem soll ein Raum für weiteres Löschmaterial und Material für die Kinder- und Jugendfeuerwehr entstehen. Die Gesamtinvestition des Projektes beträgt rund 210.000 Euro.

„Es freut mich sehr, dass alle Gemeinden im Landkreis nun von den Infrastrukturmilliarden des Bundes so schnell und vor allem unbürokratisch profitieren können“, so Landrat Sternberg.  „Genau darauf haben wir uns auf Landes- und kommunaler Ebene im vergangenen Jahr verständigt und gemeinsam den MV-Plan 2035 entwickelt.“

Insgesamt stehen allen 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim dann im Rahmen des Sockelbetrages von 50.000 Euro je Gemeinde insgesamt 7,1 Millionen Euro für Infrastrukturprojekte in den Gemeinden unmittelbar zur Verfügung. Über den Einsatz entscheiden die Gemeinden vor Ort selbst. Mit Benennung einer Investitionsmaßnahme kann jede Gemeinde über die Mittel schnell und unbürokratisch verfügen.

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung mittels Grundgesetzänderung den Weg geebnet, ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität einzurichten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält rund 1,92 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Land und Kommunen haben sich im vergangenen Jahr auf einen unbürokratischen Weg verständigt, um die finanziellen Mittel schnell in die Fläche zu bekommen – der sogenannte MV-Plan 2035 wurde beschlossen.

Zur Durchführung des MV-Plans innerhalb des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Diese sieht vor, dass jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern einen Sockelbetrag von 50.000 Euro für investive Projekte erhält. Die Kommunen im Landkreis (der Landkreis und seine 142 Gemeinden) erhalten insgesamt mehr als 110 Millionen Euro an Mitteln für Investitionen, die für den Sockelbetrag, für Investitionen in allgemeinbildende öffentliche Schulen, in Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie sowie für sonstige gesellschaftliche Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Begleitet werden die amtsangehörigen Gemeinden hierbei von einer Koordinierungsstelle des Landkreises, die den Ansprechpartnern für die Fragen rund um die Umsetzung der Investitionsbudgets für die kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung steht.